Gast
ich würde folgendes machen:
- Temperaturen an mehreren Tagen in mehreren Räumen zu unterschiedlichen Tageszeiten messen
- zu den Messungen den ein oder anderen Nachbarn, Freund, Bekannten etc. dabei sein lassen
- dem Vermieter die Temperaturdaten und die Zeugen benennen
- gleichzeitig eine Frist setzen (nicht zu knapp bemessen, damit der Vermieter eine Chance hat zu reagieren, Vorschlag - Stand 10.01.2005: bis Ende des Monats)
- mit Ablauf der Frist eine Mietminderung von z. B. 25 % ankündigen (und auch durchführen, wenn nichts unternommen wurde) und mit den Kosten begründen, die aufgrund des Einsatzes z. B. elektrischer Zusatzheizungen entstehen.
Wichtig ist zu wissen, dass der Vermieter der Minderung nicht zustimmen muss, es ist eine einseitige Angelegenheit, du brauchst die Minderung nur ankündigen und dann durchzuführen.
Gutachten sind hier nicht erforderlich und schon gar nicht von dir beizubringen.
Bäff
Ich bin letztes Jahr im Januar eingezogen, das Problem, dass die Heizung zu schwach ist, war damals natürlich schon vorhanden. Ich habe nichts gemacht, weil der Vermieter gesagt hat, dass er die Fenster austauschen möchte und ich nicht gleich rumstressen wollte.
Die Fenster wurden nicht gewechselt, es ist immer noch kalt.
Ist mein Anspruch auf Mietminderung verwirkt, da der Mangel schon bei Einzug vorhanden war und ich diesen Mangel nicht schon letztes Jahr angezeigt habe?