Ghostraider
Zum einen, es gibt keine dummen Fragen )))
Nur dumme Antworten.
Ich hoffe das das folgende nicht dumm ist. (
Es brauchen nur die zugewiesenen Wege im Winter frei gehalten werden. Das heißt alle Wege zum Hauseingang, hier auch zum Kellereingang, alle Wege rund um das Grundstück oder die die zum Grundstück gehören.
Dieser vom Nachbarn angelegter Privatweg hat nichts mit den zugewiesenen Wegen zutun und dafür ist auch nur der Nachbar für zuständig und verantwortlich.
Sollten Sie aber diesen Weg nutzen und es passiert ein Unfall können Sie auch Pech haben das Sie nichts bekommen, da Sie ja nicht diesen Weg benutzen brauchten. Wollen Sie diesen Weg benutzen können Sie diesen damit nichts passiert auch freiräumen. )
Müssen müssen Sie nichts, dürfen dürfen Sie fast alles.
Schönen Winterspaß wünscht
ghost