Berthelstal 07.08.2010 23:41
Sie haben die Wohnung zu einem Mietpreis gemietet und ist damit in Ordnung. Wenn Sie die Wohnung zu einem m²-Preis gemietet hätten. müßte die Miete korrigiert werden.
Die falsche m² Angabe hätte nur bei der Berechnung der Nebenkosten eine Bedeutung, da hierbei auch Positionen nach Wohnfläche abgerechnet werden. Für die sogenannte Kaltmiete ist das ohne Bedeutung.
Bladder 08.08.2010 08:33
Wenn im Mietvertrag keine "Wohnflächenangabe" gemacht ist, dann gilt wohl gemietet wie gesehen!
>BGH (Az: VIII ZR 44/03) im Urteil vom 24.03. 2004: Rechtsansprüche können nur dann aus der Grösse (Wohnfläche) der Wohnung abgeleitet werden, wenn im Mietvertrag eine rechtsverbindliche Festlegung erfolgt ist, das heißt im Mietvertrag die Größe der Wohnfläche angegeben ist.<
Ein Quadratmeterpreis ist nicht relevant.
Katrin72 08.08.2010 09:49
Hallo, vielen Dank für die Info. Nebenkosten werden nämlich mit weniger Quadratmeter abgerechnet.
Balkonexperte 08.08.2010 10:01
Da muss ich meinen beiden Vorrednern aber vehement widersprechen.
Ist eine Wohnung mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag/Betriebskostenabrechnung angegeben, dann ist dies ein Mangel und der Mieter hat das Recht zur Minderung der Miete.
Hier das dazu passende Urteil des BGH:
http://www.123recht.net/article.asp?a=62378&ccheck=1
Bladder 08.08.2010 14:57
Nein, das ist so nicht richtig!
Wenn im Mietvertrag k e i n e Wohnflächenangabe gemacht ist, dann is nix mit Mietminderung!
Genau dies bestätigen Sie ja selbst in Ihrem Beitrag 2. Absatz.