Gast
Mein arbeitsloser Bekannter ist bei mir eingezogen. Kann er Wohngeld
beantragen? Müssen wir dafür einen Unter-Mietvertrag abschließen?
Gast
Mein arbeitsloser Bekannter ist bei mir eingezogen. Kann er Wohngeld
beantragen? Müssen wir dafür einen Unter-Mietvertrag abschließen?[/quote:2a664]
Hallo !
Habe ähnliches Problem !
Lebe mit meinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft ( mit unserem Sohn )! Ich bin im Erziehungsurlaub! Beziehe Wohngeld !
Nun wurde mein Freund arbeitslos !Da er im mietsvertrag nicht eingetragen ist bekomme ich nicht mehr wohngeld ( obwohl mir nach berechnung mehr Geld zusteht )!
Wie geht es richtig !
Für sämtliche Zahlungen die wir schließlich leisten wird ja auch sein Volles Gehalt angerechnet! Und nun . . . ?
Gast
hi, wohne in einer "wg", bin 29 und habe gerade eine ausbildung begonnen. was muss ich einreichen, und welche möglichkeiten habe ich? brauche ich verdienstbescheinigungen meiner eltern? für bab bräuchte ich dies, will meine eltern mit sowas aber nicht belasten.
schonmal danke, tim