Susanne
Das kommt auf den Vertrag und die Umlageschlüssel an.
Gleiche Vorauszahlungen würden nur in dem Fall geleistet werden, wenn alle Wohnungen gleich groß wären und die gleiche Anzahl Bewohner hätten. Werden alle Positionen nach Wohnfläche umgerechnet und sonst nach Verbrauch, wäre das auch so.
Die Aufstockung der Vorauszahlung ist ja dann sinnvoll, je höher die Nachzahlung war. Parteien mit geringer Nachzahlung werden kaum eine Erhöhung der Vorauszahlung bekommen.
Bitte zum Thema Kommentar 3 lesen:
http://www.wohnung.net/mietrecht/content/das-l%C3%A4stige-thema-nebenkostenabrechnung#commentblock
Kortemme Annette
Hallo Susanne,
vier der Wohnungen sind gleich gross und auch die Mieterzahl identisch. Abfall, Entwässerung, Wasser und Strom werden durch einen Schlüssel 11,42 geteilt,Steuer, Gebäudeversicherung,Haftpflicht und Hausmeister durch 6 Mietparteien. Somit müsste doch wenigstens für 4 Mieter die Nebenkostenabrechnung zu gleichen Teilen berechnet werden?
Susanne
Müßten....Ausnahmen: die Wasserkosten werden über Wasseruhr nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Ist hier der Verbrauch unterschiedlich, schlägt sich das auch in den Nk nieder. Wenn dann noch in den NK die Heizkosten drin sind kommt hier auch der unterschiedliche Verbrauch zum tragen. Werden bei allen Parteien die gleichen Positionen in der Nk abgerechnet? Bei den alten Mietverträgen kann vielleicht nicht alles abgerechnet werden, was bei den neueren Möglich ist.
Kortemme Annette
Hallo Susanne,
Wasseruhren gibt es bei uns leider nicht.
Die Warmwasser Abrechnung erfolgt nach Wohnfläche/Personen, die Heizung nach Wohnfläche/Einheiten.
Die anderen Positonen sind identisch.
Gruss
Annette
Susanne
Dann rechne mal lediglich die Heizkosten raus, demnach müssten die 4 Parteien ja in der letzten Abrechnung identische Kosten haben?