Der_Mario
Hallo.
Die Zeiten sind zwar durch die Rechtsprechung des BGH so bestätigt worden, allerdings handelt es sich hier m. E. trotzdem um starre Fristen, da der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt wird. Und starre Fristen sind nach dem BGH-Urteil vom 23.06.2005, Az. VIII ZR 361/03, nicht zulässig.
Ich sehe das hier so, dass diese Klausel nichtig ist und Du demzufolge die Wohnung lediglich besenrein verlassen musst.
pullpups
Und was ist mit meinem roten Schlafzimmer? Meinst du das kann ich dann auch so lassen?
Der_Mario
Was heißt denn wohl besenrein? <!-- s --><!-- s -->
In unserem Mietvertrag stehen noch die Worte "wenn erforderlich", dass ist wiederum zulässig. Starre Fristenpläne sind dagegen nicht zulässig.