Susanne
Bei der jetzigen Konstellation fehlt eine Begründung zur zeitlichen Festlegung.
Der VM muss begründen, warum er einen Zeitmietvertrag eingehen will, z.B. der VM will die Wohnung dann selbst nutzen, verkaufen etc.
Dann ist es ein gültiger Zeitmietvertrag.
Luisa333
Also eine Begründung oder ähnliches vom Vermieter ist nicht gegeben! Das einzige was mich nur ein wenig irritiert ist der angegebene Zeitraum von... bis... !!! Muss der in diesem Fall eingehalten werden oder kann ich mit normaler drei monats Kündigungsfrist kündigen?
Susanne
Wie ich schon schrieb: mit einer Begründung ist das ein Zeitmietvertrag.
Ist im MV keine Begründung angegeben, kannst Du mit 3 monatiger Frist kündigen.