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Wohnungskauf: kein Wohngeld bei Nichtigkeit des Kaufvertrages
Stellt sich heraus, dass ein notarieller Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung nichtig ist, schuldet der Käufer der Eigentümergemeinschaft weder Wohngeld noch Sonderumlagen, auch wenn er bereits in die Wohnung eingezogen ist.
Urteil des KG Berlin
24 W 230/01
Handelsblatt vom 19.02.2003