Gast
Hallo Earnie,
ist das eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung ?
Eigentumswohnungen sind bei mir immer Eigentum und kein Mietobjekt, wenn es Euer Eigentum ist, würd ich mal sagen das der Verursacher den Schadensersatz leisten muß, wenn die Eigentumswohnung nur gemietet ist, muß auf jedenfall der Vermieter für ALLE Kosten aufkommen, auch für ein Hotel, wenn die Mietwohnung nicht bewohnbar ist.
Dran denken, es genügt nicht einen Luftentfeuchter einzusetzen, wenn das Wasser ersteinmal unter den Estrich gekommen ist, saugt sich die Wärmedämmung und Trittschutzdämmung unter dem Estrich voll und muß mit viel Arbeit (spez. Entfeuchter für Estrich) trocken gelegt werden !!!