Susanne
Inwieweit 90 € haben oder nicht haben für Dich lohnen, kann ich nicht einschätzen. Ich persönlich würde bezahlen und es auf sich beruhen lassen, soz. als Lehrgeld abhaken.
Prinzipiell hat der VM, wenn die Schönheitsreparaturen rechtswirksam per Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurden, Anspruch auf eine fachgerechte Ausfertigung und nicht das Recht zu verlangen, die Arbeiten von einem FAchbetrieb durchführen zu lassen. Ist er der Meinung, die Arbeiten seien nicht fachgerecht durchgeführt, muss er nochmal eine Nachfrist zur Beseitigung der Mängel machen.
Für eine Reinigung würde ich nicht bezahlen, wenn die Wohnung besenrein verlassen wurde.
Mittlerweile geht es mir wirklich nicht mehr um das Geld, sondern vielmehr ums Prinzip, denn ich kann nicht verstehen, wie ein Mensch, der 110 Appartments besitzt, sich so anstellen kann. [/quote:5ccd5]
Geld haben kommt von Geld behalten <!-- s --><!-- s -->
Hat der VM noch Kaution von Dir? Im Zweifelsfall wird er seine Kosten abziehen und Du müsstest im Endeffekt auf Kautionszahlung klagen...
BSLeon
Hallo Susanne,
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Der VM hat beim Einzug eine Kaution in Höhe von 250€ erhalten.
Er hat mir halt eine Abbrechnung gesendet in dem die zwei genannten Kostenstellen ohne weitere untergleiderung aufgelistet sind. Die werden dann von der Kaution abgezogen, d. h. 250€-90€-60€= 100€ würde ich dann von ihm auf mein Konto erhalten, wenn ich die Abbrechnung unterzeichnet zurück sende.
Viele Grüße