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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

ich bin letzten Monat aus meiner Studentenwohnung ausgezogen. Ich wollte die Renovierungsarbeiten selber übernehmen, jedoch hat der Vermieter darauf bestanden die Renovierungsarbeiten machen zu lassen, weil er schlechte Erfahrung mit zuvorigen Mietern hatte. Anschliessend sollten die Kosten mit meiner Kaution (250€) abgerechnet werden. Obwohl im Mietvertrag steht, das "Schönheitsreperaturen" auch vom Mieter ausgeführt werden können, habe ich meinem Vermieter zugestimmt.
Als ich nach dem Umzug zufällig an dieser Wohnung vorbeigegangen bin wollte ich mal schauen, wie der Stand der Renovierungsarbeiten sind. Ich bin also während der Renovierungsarbeiten in die Wohnung gegangen und habe dann bemerkt, dass ein Laminatboden verlegt wurde und der alte Kühlschrank durch einen neuen Kühlschrank ersetzt wurde (Bei meinem Einzug hatte ich keinen neuen Kühlschrank und einen alten Teppichboden).
Wenige Tage später habe ich dann eine Abbrechnung per Post bekommen auf dem nur zwischen 2 Kostenstellen unterschieden wurde.
Darauf steht, dass die Renovierungsarbeiten genaue 90€ und die Reinigungarbeiten genaue 60€ betrugen. Dazu sei noch gesagt, das die hier beschriebene Wohnung eine 1 Zimmer Wohnung mit 16 quadratmetern ist, die vorher sauber gemacht wurde, wo nur noch Malerarbeiten gemacht werden mussten.
Ich habe meinen Vermieter angerufen und nach einer detailierten Rechnung gebeten, doch dieser machte mir den einzigen Vorschlag, vorbei zu kommen und mir das "anzugucken" was alles gemacht wurde und was nicht. Er hat mir gesagt, dass er es nicht einsehe, das für ihn nur wegen mir zusätzliche Kosten entstehen (0.55 cent ein Brief). [/b:d7f7a]Also völlig dubios!!

Mittlerweile geht es mir wirklich nicht mehr um das Geld, sondern vielmehr ums Prinzip, denn ich kann nicht verstehen, wie ein Mensch, der 110 Appartments besitzt, sich so anstellen kann.

Hab ich kein Recht auf eine detailierte Rechnung???

Was würdet ihr mir Tipps geben?

Wie würdet ihr darauf reagieren?

Würdet ihr rechtliche Wege gehen (Lohnt es sich)? [/b:d7f7a]

Ich danke für die Aufmerksamkeit

Viele Grüße
an alle
Stichwörter: abbrechnung

2 Kommentare zu „Abbrechnung”

Susanne Experte!

Inwieweit 90 € haben oder nicht haben für Dich lohnen, kann ich nicht einschätzen. Ich persönlich würde bezahlen und es auf sich beruhen lassen, soz. als Lehrgeld abhaken.
Prinzipiell hat der VM, wenn die Schönheitsreparaturen rechtswirksam per Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurden, Anspruch auf eine fachgerechte Ausfertigung und nicht das Recht zu verlangen, die Arbeiten von einem FAchbetrieb durchführen zu lassen. Ist er der Meinung, die Arbeiten seien nicht fachgerecht durchgeführt, muss er nochmal eine Nachfrist zur Beseitigung der Mängel machen.
Für eine Reinigung würde ich nicht bezahlen, wenn die Wohnung besenrein verlassen wurde.

Mittlerweile geht es mir wirklich nicht mehr um das Geld, sondern vielmehr ums Prinzip, denn ich kann nicht verstehen, wie ein Mensch, der 110 Appartments besitzt, sich so anstellen kann. [/quote:5ccd5]
Geld haben kommt von Geld behalten <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Hat der VM noch Kaution von Dir? Im Zweifelsfall wird er seine Kosten abziehen und Du müsstest im Endeffekt auf Kautionszahlung klagen...

BSLeon

Hallo Susanne,

danke erstmal für die schnelle Antwort.

Der VM hat beim Einzug eine Kaution in Höhe von 250€ erhalten.

Er hat mir halt eine Abbrechnung gesendet in dem die zwei genannten Kostenstellen ohne weitere untergleiderung aufgelistet sind. Die werden dann von der Kaution abgezogen, d. h. 250€-90€-60€= 100€ würde ich dann von ihm auf mein Konto erhalten, wenn ich die Abbrechnung unterzeichnet zurück sende.

Viele Grüße

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