Berthelstal 16.11.2010 15:44
Nein, können Sie nicht. Wo sollte das auch hinführen, wenn jeder nach seinen Gutdünken den Abrechnungszeitraum festlegt.
Ein Schaden hinsichtlich einer unrichtigen Abrechnung entsteht Ihnen nicht.
Bladder 21.11.2010 09:57
zu 1) Ja, der Vermieter sollte dies aber begründen können - natürlich ist auch ein möglicher Hinweis im Mietvertrag zu beachten!
zu 2) Nein