Miethäftling
Ich habe noch eine ergänzende Frage. Ich habe eine neue Wohnung in Aussicht und würde gerne einen Mietvertrag ab dem 01. des kommenden Jahres abschließen. Kann ich so schnell aus meiner bisherigen Wohnung heraus, oder muß ich mich auch an die 3-Monats-Frist halten wenn ich selbst kündige? Es wäre hervorragend wenn ich hierüber eine rasche Auskunft bekommen könnte. <!-- s --><!-- s -->
Vielen dank im voraus!
Berni911
Hallo, das ist ganz einfach, es gilt natürlich die 3-Monatgige Kündigungsfrist.
Dagegen steht natürlich nicht, dass man in einem Streit vor Zeugen auch mündlich kündigen kann. Man kann den Vermieter ja mal ein bischen Dampf machen, am Besten wenn die Freundin und jemand ganz unbeteiligter dabei ist. Wenn von ihm dann die Worte kommen: ich kündige Ihnen fristlos, ich schmeiss Sie raus, ziehen Sie bloss so schnell wie möglich aus ...... Ist alles paletti. Sagt man: Ok, dann bin ich zum Ende des Jahres raus.
Die Nebenkostenabrechnung wird dann natürlich noch mal nachgerechnet, wenn sie vorliegt. Schaut man was im Mietvertrag steht, steht da keine Umlage nach Personen, wird nach Wohnfläche abgerechnet, Balkone und Terrassen werden dann mit einem Viertel hinzugerechnet <!-- s --><!-- s --> .
Da bekommt man schon irgendwie was Schönes hin.
Grüsse
Miethäftling
Vielen dank für den Tipp, Berni! <!-- s --><!-- s -->
Das heißt also die Frist ist verhandelbar? Wenn ich ihm vorschlage zum 31.12. auszuziehen und er damit einverstanden ist, dann ist die Sache geritzt? Oder kanns passieren, daß ich einen Nachmieter suchen muß, wenn ich die 3-Monats-Frist unterschreiten will?
Rano
Du mußt schon Berni's Augenzwinkern richtig deuten!
Su solltest ihn nicht[/i:0e48b] fragen, ob er eine Kündigung zum Jahresende akzeptiert, sondern ihn wortgewand dahin bringen, dass er Dich quasi fristlos rausschmeisst. Dies dann natürlich vor glaubwürdigen Zeugen.
Dann ab an den PC und das eben Passierte protokollieren, Deine Zustimmung zu SEINER fristlosen Kündigung geben und per Einschreiben oder Boten (z.B. der o.g. Zeuge) in den Kasten. Fertig ist's.
Bei dem Gespräch kannst Du - aus Eigennutz - Deine gute Kinderstube mal aussen vor lassen. <!-- s --><!-- s -->
Wenn Du ihn freundlich fragst, wird der Raffzahn Dich wohl nicht so ohne weiteres vor Ende der Kündigungsfrist (Ende 02.2007) ausziehen lassen.
Gruß
Ralph
Miethäftling
Vielen dank für eure Ratschläge.
Ich hatte Bernis Aussage schon richtig verstanden, aber ich hoffte da wäre ein einfacherer weg. Wow, das wird schwer! Nicht, daß es schwer wäre mit dem Typ einen Streit zu bekommen (ganz im Gegenteil), aber das ist einfach nicht meine Art. Ich hab mein Leben lang immer versucht ruhig und sachlich zu bleiben in solchen Situationen. Fällt mir also nicht leicht da meine gute Kinderstube über Bord zu werfen. Trotzdem verstehe ich den Sinn eures Tipps und werde darüber nachdenken. Mal sehen wie das weitergeht in den nächsten Tagen.
Susanne
Ich muss Euch leider enttäuschen!
Kündigungen im Mietrecht bedürfen der Schriftform. Sollte der VM tatsächlich etwas in der Art der fristlosen Kündigung äußern, würde ich bei einer schriftlichen Bestätigung lediglich von einem Auflösungsvertrag des Mietverhältnisses sprechen.
Ein Auflösungsvertrag kann durchaus mündlich erfolgen, eine Kündigung aber immer nur schriftlich !!!
Miethäftling
Leider hatts wohl mit der neuen Wohnung doch nicht so schnell geklappt wie ich gehofft hatte. Ich möchte meinen Mietvertrag jetzt kündigen, bin mir aber bei den Fristen nicht sicher. Ich habe versucht mich zu informieren, erhalte aber leider wiedersprüchliche Angaben.
Wenn möglich möchte ich gerne Ende Februar ausziehen. Das heißt dann ich müsste meine Kündigung Anfang Dezember schriftlich abgeben. Ich finde leider widersprüchliche Angaben darüber ob meine Frist dann 3 oder 6 Monate beträgt.
Außerdem bin ich ja nicht bereit die Erhöhung der Nebenkosten ab 01.07 zu zahlen. Kann der Vermieter mir aus diesem Grund fristlos kündigen? Würde fristlose Kündigung dann bedeuten, daß ich zum Ende dieses Jahres aus der Wohnung draußen sein müsste? Was, wenn ich nicht rechtzeitig eine neue Wohnung finde.
Bitte helft mir, ich brauche da dringend Rat.
Susanne
Du hast als Mieter eine 3 Monatige Kündigungsfrist. Willst du also Ende Februar ausziehen, musst Du bis zum 3. Werktag im Dezember gekündigt haben bzw. die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein.
Eine Erhöhung der NK-Vorauszahlungen kann der VM nur machen, wenn sich aus einer Abrechnung eine erhebliche Nachzahlung ergeben hat.
Hat es eine Abrechnung gegeben?
Zahlst Du Nk-Vorauszahlungen mit Abrechnung oder eine Pauschale ohne Abrechnung?
Miethäftling
Vielen dank, Susanne!
Ich habe bisher keine Abrechnung über die Nebenkosten des letzten Jahres bekommen. Ich zahle 50 Euro für Betriebskosten und 80 Euro für Heizkosten. Ich nehme an dies sind Pauschal-Beträge (leider geht dies nicht aus dem Mietvertrag hervor). Der Vermieter begründet diese geplante Erhöhung um 50 Euro mit der häufigen Anwesenheit meiner Freundin (besonders am Wochenende). Ich würde die Wohnung nicht alleine bewohnen, so wie im Mietvertrag vereinbart. Daher will er die Nebenkosten für 2 Mieter verlangen. Ich denke aber, daß dies unzulässig ist, da sie wirklich nur Gast ist und bei ihren Besuchen hier weder wäscht, noch duscht noch badet.
Er wird mir auch keinen Nachweis über einen erhöhten Verbrauch an Wasser geben können, da für meine Wohnung kein separater Wasserzähler existiert.
Mir wäre jetzt eine Frist von 3 Monaten bis zum Auszug wichtig. Deshalb möchte ich mich richtig verhalten. Ich werde Einspruch gegen die Nebenkostenerhöhung (schriftlich) einlegen, den Mietvertrag kündigen und einen angesetzten Besichtigungs-Termin der Wohnung absagen mit der Begründung, daß er sich ja vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bei meinem Auszug überzeugen könne.
Die große Frage ist: Komme ich damit durch oder liefert ihm das genug Stoff für eine fristlose Kündigung, so daß ich bereits zum Ende dieses Monats raus müsste?
Susanne
Wichtige Frage: hast Du eine Kaution hinterlegt?
Wurde die Erhöhung der NK schriftlich angekündigt?
Ich würde nicht die Erhöhung der NK schrfitlich ablehnen, sondern eine Begründung in Form einer Abrechnung verlangen: Falls es sich um eine Pauschale handelt, muss der VM nachweisen, dass sich die Kosten erhöht haben. Das muss aus dem Vertrag herausgehen, das ist ein sehr grosser Unterschied. Ansonsten würde ich für das vergangene Wirtschaftsjahr eine Abrechnung verlangen!
Da Du sowieso kündigst, würde ich auch keine höheren NK zahlen, allerdings ohne Ankündigung etc. es sei denn, der VM hat eine Kaution, von der er dann alle seine "Forderungen" abziehen wird....Wird der also komisch, soll er entweder seiner erhöhten Kosten glaubhaft machen oder eine Abrechnung 2005 vorlegen !!!
Wenn er mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen will, solltest Du pro Woche 2 feste Termine vereinbaren, dazu ist er berechtigt. z.B. Mittwochs 16:00-19:00 etc.
Miethäftling
Ja Susanne, eine Kaution wurde von mir hinterlegt. Ich werde dann wohl eine Abrechnung von ihm fordern betreffend der erhöhten Nebenkosten die er schriftlich für den Beginn des nächsten Jahres angekündigt hat. Diese Erhöhung wird er aber kaum rechtfertigen können. Er kann eigentlich nur über einen erhöhten Wasserverbrauch argumentieren, kann diesen aber nicht belegen, da kein separater Wasserzähler existiert.
Bei dem Besichtigungstermin den er angekündigt hat handelt es sich um eine reguläre Wohnungsbesichtigung, und nicht um die Besichtigung durch einen Nachmieter. Kann ich diesen Termin ganz ablehnen wenn ich sowieso kündige?
Susanne
Würde ich nicht, als Vermieter darf er alle 2 Jahre die Wohnung besichtigen.
Berni911
Hi,
irgendwie wurde noch nicht geklärt, wofür nun die Vorrauszahlungen geleistet werden und wie darüber abzurechnen ist!
Ich würde gleichzeitig eine Abrechnung für 2005 fordern, für 2004 weiss ich nicht, ob das noch anfechtbar ist.
Wenn du eh ausziehst, würde ich den Termin des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung nicht annehmen. Mag sein ,dass er das Recht dazu hat, bis er das in irgend einer Form durchgesetzt hat, biste ja eh weg.
Die Kaution kann glaube ich nur verrechnet werden, wenn er ordnungsgemäß abrechnet. Das scheint in deinem Fall ja sehr stritig.
Rausschmeißen geht erstmal garnicht, wer schon mal einen Mieter raus haben wollte, der nicht gehen wollte , der kennt das ganze Prozedere.
Da brauchste keine Angst haben.
Nun klär doch endlich mal auf, was im Mietvertrag drinne steht, bezüglich der Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
Wenn du etwas anforderst, immer schön schriftlich und mit Frist. 2-3 Wochen sollten reichen. Wenn du früher raus willst, solltest du deinen Lästigkeitsfaktor erhöhen.
Schlaf doch mal bei deiner Freundin und stell deinen Wecker auf 4 Uhr Sonntags morgen, volle Lautstärke versteht sich, bzw so, das es penetrant nervt. Also nicht über die Stereoanlage laufen lassen, sondern so das man ihn oben gut hört, wenn man in einem anderen Raum ist, z.B. DG nicht stört.. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Macht sich immer gut <!-- s --><!-- s --> Sollte der Wecker dann abgeschaltet sein, wenn du am nächsten Tag wieder kommst, gibts erstmal eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei. Das macht sich auch gut, wenn die direkt vor der Tür parken, so das es die Nachbarn sehen. Am Besten für dich ist es dann, wenn der Vermieter da irgendwie rummspringt und sich über den lästigen Wecker in der Nacht beschwert, den er dann abgeschaltet hat. Hast dann ja optimale Zeugen. Die Polizei nimmt dann die Sache auf und so eine kleine Einbruchsanzeige in der Hinterhand ist immer ein schönes Druckmittel. Die kostet deinem Vermieter immer schön Geld und das ist für dich gut.
Sowieso solltest du gern mal etwas lauter Musik hören, nur kurz für 5 Minuten mal richtig aufdrehen.
Warst du eigendlich schon einen Weihnachtsbaum holen? erreichst du deine Wohnung durch einen gemeinsamen Flur ? Also Schuhe werden nicht mehr abgeputzt, am Besten vorher nochmals durch Matsch laufen oder in die Beete treten, dann direkt durchs Treppenhaus. Man soll sehen, dass da noch jemand im Haus wohnt. Dann sich erstmal dünne machen, natürlich ist man bereit, den Flur wieder zu reinigen, nur zur Zeit passt es halt nicht.
Oh, meine Fantasie geht mit mir durch, sorry <!-- s --><!-- s -->
Aber den Lästigkeitswert solltest irgendwie mal erhöhen!
Miethäftling
Ich danke dir für deine ausführlichen Tipps, Berni!
Ich denke, daß ich jetzt nen ganz guten Lösungs-Ansatz für die ganze Sache gefunden habe. Ich bin in der Zeit die ich hier wohne meinen Pflichten nachgekommen, also bestehe ich auch auf meinen Rechten.
Der Typ kann mich einfach nicht ab und sucht halt irgendwelche fadenscheinige Gründe wegen denen er mir mit einer Kündigung drohen kann (fristlos versteht sich). Allein schon die Tatsache, daß er sich über die Anwesenheit meiner Freundin am Wochenende beklagt und daß er mir vorschreiben will wie lange und wie viel ich lüften darf, das zeigt doch eigentlich, daß er überhaupt keine "richtigen" Gründe gefunden hat, wegen denen eine Beschwerde angebracht wäre. Weder war ich bisher laut, noch aggressiv noch sonst irgendwie unbequem. Deshalb muß halt wirklich in den unbedeutensten Details gesucht werden um einen Vorwand zur Kündigung zu finden.
Du hast eigentlich recht. Ich sollte ihm wirklich contra geben und sollte versuchen das Psycho-Spiel auch mal umzukehren. Aber irgendwie ist das leider nicht meine Art. Ich bin halt davon überzeugt, daß man auf die Dauer besser fährt wenn man immer diplomatisch, sachlich und cool ist. Ich hab mich jetzt sicherlich 3 Tage lang im Netz über die Rechtslage informiert und ALLES was ich gefunden habe spricht für mich. Die Dinge die er mir vorwirft kriegt er unmöglich durch und erst recht sind sie nicht Grund genug für eine fristlose Kündigung von ihm, so wie er sie mir androht (hätte ich schon ne neue Wohnung gefunden wäre es mir ja egal.)
Ich denke wenn ich meinen "konstruktiven" Kurs weiter halte, dann kann ich eigentlich nicht als Verlierer aus der Sache hervor gehen. Das Recht ist jedenfalls auf meiner Seite - und das beruhigt ungemein.
Susanne
Bei einer hinterlegten Kaution gehen solche schüsse auch gern nach hinten los. Das Problem wird dann, wer Anspruch auf Geld erhebt, dass aber zu dem Zeitpunkt einen anderen Besitzer hat, der muss klagen.
Sprich: der Vermieter lässt sich erst mal die ihm rechtlich zugestandenen 6 Monate für die Kautionsabrechnung zeit. Dann rechnet er unmögliche Dinge ab, z.B. einen Schadenersatz für einen angeblichen Schaden. (Vermieter werden da teilweise ziemlich kreativ)
Will der Mieter sein Geld und der VM geht nicht darauf ein, muss der Mieter im Endeffekt auf Kautionsauszahlung klagen-und geht mit Anwalts und Gerichtskosten erst mal in Vorkasse.
Wenn Miethäftling das so diplomatisch durchziehen will ist das seine Entscheidung, hatte ich aber auch so eingeschätzt. Scheint ein netter Mensch zu sein, böse Zungen nennen das wohl Harmoniesüchtig.... <!-- s --><!-- s -->