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Opeir hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Ausgangslage:

4 Wohnhäuser (Reihenbebauung) a' 8 Wohneinheiten - [bei jedem WOhnhaus identisch] --> jede Wohnung verfügt über einen Balkon --> pro Wohnhaus haben vier Wohnungen einen Balkon straßenseitig (sehr laut) und 4 Wohnungen einen Balkon hofseitig (sehr ruhig)

Nun die Problemstellung:

Der Vermieter hat sich nun entschieden, allen WOhnungen mit straßenseitigen Balkonen einen zusätzlichen Balkon (hofseitig) anzubauen. SOmit verfügen dann diese Wohnungen über 2 Balkone.

Ich selbst bin nicht von dieser MAßnahme betroffen. Laut Aussage einer benachbarten Mieterin (ist betroffen), soll es angeblich auch keine Mod.umlage geben. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, da ich mir nicht vorstellen kann wie der Vermieter diese Maßnahme gegenfinanzieren will.

(ZUsatzinfo: nahezu 100 % VOllvermietung) --> erhöhte Miete für Neumieter würde also nur sehr gering fügig Mehreinheiten bedeuten.

Zurück zum Fall - meine Frage:

MUss der Vermieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung nun die neugeschaffene WOhnfläche (siehe: WOhnflächenverordnung) von max. 1/2 der Fläche der neuen Balkone nun berücksichtigen?

Dadurch würden sich alle Beko- Positionen mit einem UMlageschlüssel nach WFL. auf mehr FLäche verteilen bzw. würden Mieter mit nun 2 Balkonen einen größeren ANteil tragen.

Zur konkretisierung:

MUss der Vermieter die neuen (zusätzlichen) m² berüchsichtigen?

Vielen DAnk im VOraus

Gruß
Opeir

0 Kommentare zu „Anbau zusätzlicher Balkone - Muss Vermieter bei der nächsten BeKo- Abrechnung eine erhöhte WOhnfläche berücksichtigen?”

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