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Ich nehme an hier wurde bei Auszug kein schriftliches Übergabeprotokoll gemacht. <!-- s --><!-- s -->
Dann wird es mit der Beweisführung natürlich schwierig. Sie müßten nun beweisen, dass die aufgeführten Schäden vorher schon vorhanden waren, d.h. Sie hätten Fotos bei Ihrem Einzug machen müssen, sowie dies Zeugen gezeigt haben.
Natürlich kommt es darauf an, wie schwer z.B. die Kratzer in Waschbecken und Badewanne sind, ebenso Spüle. Es ist ein Unterschied ob dies lediglich Gebrauchsspuren sind oder ob es keinem anderen Mieter mehr zuzumuten ist, diese weiter zu benutzen. Auch kommt es darauf an wie alt Badewanne Waschbecken u. Spüle sind, da Sie keinen komletten Neupreis zahlen müssen wenn die Ausstattung z.B. bereits viele Jahre alt war.
Zur Beruhigung wäre zu sagen, dass Sie für die Steckdosen nicht aufkommen brauchen, denn es ist Sache des Vermieters diese anzubringen oder nicht, nicht des Mieters. Steckdosen gehören zur Grundausstattung einer Wohnung.
Anders wäre es wenn der Vermieter Sie einmal im Voraus bezahlt hätte, damit Sie Steckdosen legen, dies aber dann nicht getan haben.
Ich denke die Forderung von 1500,- EU an Sie ist etwas überhöht. Daher würde ich im Zweifelsfall einen Anwalt befragen.
Ex-Mieter
Tja, danke für die schnelle Antwort.
Nein leider wurde kein schriftliches Formular ausgefüllt.
Allerdings ist meine Freundin immer anwesend gewesen.
Das heißt beim Bezug als auch bei der Übergabe.
Zu den Mängeln kann ich nur sagen das sie eigentlich (wenn überhaupt vorhanden) nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen. Die Küche ist über 20 Jahre alt. Leichte Kratzer auf dem Badewannenboden waren schon beim Einzug vorhanden.Wie gesagt für alles gibt es Zeugen.Und nun soll ich komplett neue Einrichtung (Badewanne,Becken,Türschloß für 360,-,usw) bezahlen bzw. 50% der Neuanschaffung und Einbau??
MfG.
Michael
Ps: Könnte es helfen wenn ich mich einem Mieterhilfeverein anschließe?