Ecke0710 hat diese Frage gestellt
Hallo, folgendes problem
meine Freundin und ich haben zum 15.10 einen mietvertrag unterschrieben wohnung sah optisch wunderbar aus man hätte direkt einziehen ...
aber wir haben uns dazu entschlossen das wir im schlafzimmer die wände neu streichen in weiß durch einen maler (vorher waren sie Babyblau) desweiterren lag im schlafzimmer ein teppich der lose über ein pvc boden gelegen war, den wir dann zusammengerollt haben und in keller gelegt haben. Nach diesen vorhaben haben wir gesehen das der pvc boden beschädigt war. Daraufhin haben wir dies der vermieterin gesagt, dass sie sich das ganze mal ansehen soll.
SIe kam in die wohnung und war tierisch sauer was uns denn einfallen würde die wand zu streichen und den teppich aufzurollen und in keller zu legen .. die wohnung sei doch fertig gewesen zum einzug .,...
Jetzt die Frage: Darf der Vermieter uns verbieten die Wände neu zu streichen (Durch einen Ausgebildeten Maler) und die PVC Böden auszutauschen wenn die nicht im Mietvertrag festgelegt ist ??
Danke im Vorraus !!
Christian