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Arbeitslosmeldung
Sieben Tage Zeit
Nach dem Gesetz muss die Arbeitslosmeldung „unverzüglich“ erfolgen. Wer sich nach seiner Kündigung innerhalb von sieben Wochentagen bei der Arbeitsagentur als arbeitslos meldet, handelt unverzüglich im Sinne des Gesetzes. Innerhalb dieser Frist darf die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld nicht wegen verspäteter Meldung kürzen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 14. Juni 2004 – S 33 AL 85/04 "