forsetis 26.10.2016 10:58
Den Aufbau der Geräte sollte man nicht verweigern, wenn man sich nicht schadensersatzpflichtig machen will wegen Verschlechterung der Bausubstanz. Da Sie ja die Kosten gut einschätzen können, verlangen Sie eine Vorausbezahlung.
Billy1 27.02.2017 19:42
Jo, also nein, Verweigerung geht nicht, is klar. Und ja, der Strom kann über dein Zähler gehen, der Vermieter ist aber verpflichtet einen Zwischenzähler dazwischen zu schalten, mit Protokollführung, Anfangsbestand und Ende, und zu verblomben. Du könntest dich ja bereichern. Wenn Du in der Wohnung dich aufhälst, oder Nochmieter bist, Mietminderung bis 30 % von der Kaltmiete. Und das immer per Einschreiben mit Rückschein. Stromkosten kannst Du zusätzlich von der Miete kürzen. Aber ein bischen Miete mußt Du aber noch bezahlen, sonst kommt er mit Kündigung, wegen Nichtzahlung. Viel Spaß.