Christoph_A.
Den Satz verstehe ich jetzt nicht:
"ich brauche mal Hilfe, habe meine WOhnung zum 01.06. gekündigt d.h. ich müsste spätestens am 15.6. ausziehen."
Hast Du mit zweiwöchiger Frist gekündigt ? Hast Du am 01.06. gekündigt oder zum 01.06. ?
Wenn Du die Wohnung nicht fristgerecht räumst, könnte eine Schadensersatzforderung auf Dich zukommen, falls überhaupt ein Schaden entsteht.
Und natürlich darf der VM nicht einfach einen Container da hinstellen und Dich rauswerfen. Das rauswerfen geht nur mit einem Räumungsurteil, was aber hier wohl nicht zu Tragen kommen dürfte, da Du wohl eh vor dem 1. Juli raus bist.
Dem neuen Mieter kann auch kein Schaden entstehen, wenn er am 01. Juli reingeht. Theroetisch kann nur dem VM ein Schaden entstehen, wenn er unbedingt nach dem 15. rein muß, um z.b. Instandhaltungen durchzuführen, die dann aber nicht mehr gemacht werden können, weil Du noch drin bist und der neue auch schon vor der Tür steht.
samoniaki69
Also korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber es ist klar dass du keinen Schadensersatz zahlen musst wenn dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. aber wenn du länger in der Wohnung bleibst, kann ja die Wohnungsübergabe auch erst später stattfinden. Somit musst du auf jeden Fall die Miete für den Zeitraum bezahlen.
Ich finde es sowieso der Oberhammer, erst Wohnung kündigen und dann nicht rechtzeitig umziehen können, und dann noch auf den Vermieter schimpfen. Der kann da wirklich nichts dafür.