Ghostraider
Puuuhhhhhhh, mehr Fehler wie Sie gemacht haben können nicht gemacht werden.
Da er Anwalt ist und wahrscheinlich ein guter gerissener hat er Sie jetzt voll am Haken, da Sie nichts schriftliches in der Hand haben.
Ob es wegen der Schlüsselübergabe ist, ( die er immer noch nicht haben will) oder der vorzeitigen abgesprochenen Übergabe der Mietsache noch wegen der bei Auszug vorgebrachten Mängel.
Bei allen was Sie aufgeführt haben kann er ihnen Ohrfeigen geben und das wird er.
Allein die Mängel, die dreht er so das Sie an den Schaden beteiligt werden wegen Verzögerung. Die Schäden hätten sofort schriftlich gemeldet werden müssen sonst tragen Sie eine Mitschuld. Dabei kommt es jetzt nicht mehr darauf an ob da ein Loch in der Wand ist wo das Wasser in strömen rein läuft oder sonst was. Sie haben es zu spät gemeldet und dadurch wurde der Schaden noch größer, also Mitschuld.
Diesen Fehler machen viele Mieter das sie Schäden erst bei Auszug melden und meinen Sie wären dann aus der Sache raus. Ganz großer Fehler.
Um eine noch Schadensbegrenzung hinzubekommen würde ich sofort einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen da von hier aus nicht weiter geholfen werden kann.
Die Karre ist im Dreck und kann nur noch vom Fachmann gehalten werden, da es auch darauf ankommt wieweit die mündlichen Aussagen vom Gericht gewertet werden.
Und da kommt es darauf an wer das Gericht besser über die mündlichen Absprachen überzeugen kann.
Gruß
ghost
EASY91
danke für deine antwort ghost
hätte das ganze eh mal von nem anwalt checken lassen was der davon hält....
hab in allen briefen, die ich dem vermieter geschrieben habe drauf bestanden, dass ich eine SCHRIFTLICHE antwort bekomm. aber was macht der? ruft nur an, gibt irgendwas von sich und du musst zusehn dass du damit irgendwie klar kommst....
hätt´s früher merken müssen....
aber nochmal zu den fehlern der wohnung: das mit dem loch hat er ja gewusst als er damals die wohnung von der vormieterin nach deren auszug gestrichen hat. und das mit den wasserflecken hab ich ihm schon damals gesagt als die ersten aufgetreten sind. aber dass die eine außenwand komplett durchnässt ist, hab ich erst gesehn als die wohnung komplett leer war....
Ghostraider
Das mit dem ganzen mündlichen und schriftlichen Kram muss mit einem Anwalt durchgesprochen und bewertet werden.
Die nasse Außenwand sowie das Loch in der Wand hätte schriftlich mit Fristsetzung gemeldet werden müssen, da man jetzt sozusagen von "Gemietet wie gesehen" ausgehen kann.
Anderseits wird der gerissene Anwalt versuchen es so zu drehen das er sauber raus kommt da er bestimmt sagen wird das der Schaden schon mal behoben wurde und nun neu aufgetreten ist. <!-- s --><!-- s -->
Und wenn er dies überzeugend oder per Gutachter vorbringt zieht der Mieter den kürzeren.
Also auf jeden Fall sofort zum Anwalt.
Aber nicht zu dem der asl Vermieter auch auftritt. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Viel Glück und alles Gute
Gruß
ghost