Susanne
Die Wohnung wurde mit Auslegeware gemietet, damit gehört diese zur Mietsache und fällt unter die Instandhaltungs- und Instandsetzungpflicht des Vermieters.
Eine Diskussion nach[/b:8e4c0] Vertragsunterzeichung mit dem Mieter darüber zu beginnen ist m.E. eine miese Geschäftsphilosophie.
Allerdings hättest Du nicht nur den Zustand bemängeln müssen, sondern auch vor Vertragsabschluss eine Lösung vereinbaren sollen. Hat Dir der Vermieter allerdings einen neuen Teppich versprochen, so ist das eine zugesicherte Eigenschaft, die nun fehlt.
Grundsätzlich muss der Vermieter natürlich nur einen defekten Teppich ersetzen, ich denke aber, dass darunter auch starke Abnutzungserscheinungen fallen, das kann man aus der Ferne natürlich nicht einschätzen.
tulpe1
Hallo,
danke für deinen Beitrag.
Wir haben es vorher immerwieder angesprochen und es ist nichts passiert bzw wurden wir vertröstet.
Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.07, ich meine , bin mir aber nicht sicher, das ich von dem Mietverhältnis zurücktreten kann ! oder ?
Susanne
Du hast schon einen schriftlichen Mietvertrag unterschrieben, nicht wahr?
Was heißt denn, wir wurden vertröstet?
Ich habe das jetzt so verstanden, dass Du auf Austausch der Auslegeware bestanden hast?
Zurücktreten kann man nicht von einem Mietvertrag, ich würde aber Druck machen!
tulpe1
Ja ist Unterschrieben.
Ja ich wollte Austauschen lassen und hatte gesagt entweder Laminat(weil es in anderen Wohnungen auch gemacht worden ist)oder Auslegware austauschen.
Das komische ist ja, die Frau in der Verwaltung hat gesagt: wir könnten ja auch zurücktreten vom Mietverhältnis.
Hm, fragt sich nur zu welchen Konditionen ! ?
Wir haben ja schon schriftlich verlangt, dass die Verwaltung auf eine Kaltmiete verzichtet und wir würden uns selbst was reinlegen.
Die Antwort war nichtssagend !