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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Bekannter von mir hat in seiner Nebenkostenabrechnung die Position: "städtischer Ausbaubeitrag" gefunden. Darf diese Position auf die Mieter umgelegt werden? Wenn ja, kann dies nach "Personenmonaten" erfolgen?
Weitere Frage: Auch die Positionen Oberflächenwasser, Frischwasser, Abwasser und Müllabfuhr werden nach Personenmonaten umgelegt. Ist das o.k.? Wie ist bei Personenmonaten ein soeben geborener Säuglin zu bewerten?

1 Kommentar zu „städtischer Ausbaubeitrag in Nebenkostenabrechnung”

Gast Experte!

Städtischer Ausbaubeitrag: ?? nie gehört.
Die Übernahme dieser "Kostenart" hätte aber jedenfalls (unterstellt sie sei zulässig, was ich bezweifle) mit dem Mieter vereinbart worden sein müssen. Mein Rat also hierzu: nicht zahlen!

Säugling: ab dem Tag, an dem die Mutter aus dem Krankenhaus kam!

Der Verteilerschlüssel wird ja häufig für Müll oder Wasserverbrauch verwendet. Für (Kleinst-) Kinder fällt dabei in der Regel ein voller Anteil an.

Beim Müll kann eventuell was anderes gelten: Wurde keine weitere oder eine größere Mülltonne bereitgestellt, so bleibt es bei der alten Verteilung!

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