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nobbes hat diese Frage gestellt
Hallo, wegen Studienplatzwechsel ziehe ich nach einem Jahr aus meiner Wohnun aus. Zum Thema Schönheitsreparaturen steht im Vertrag: "Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen....erforderlich sein: Küche/Bad alle 3 Jahre, übrige Räume 5 J........Am Ende des Mietverh. hat der Mieter, wenn die Renovierungsfrist noch nicht vollständig abgelaufen ist, eine zeitanteilige Quote der Kosten....zu tragen.

Die Wohnung ist nach einem Jahr noch in einwandfreiem Zustand. Die wenigen Dübellöcher etc. werden natürlich von mir repariert. Aber kann der Vermieter tatsächlich einen anteilgen Betrag von der Kaution zurückbehalten (aufgrund EINES Kostenvoranschlages)? Dann müsste er ja feste Fristen zugrundelegen, und die Klauseln wären nichtig...

1 Kommentar zu „Auszug nach einem Jahr- Renovierung bzw. anteilige Zahlung?”

forsetis Experte! 17.07.2012 08:37

"Dann müsste er ja feste Fristen zugrundelegen, und die Klauseln wären nichtig... "

Richtig erkannt. Da eine starre Fristenregelung vom BGH für ungültig erklärt wurde, ist auch die Quotenabgeltung vom Tisch. Heute kommt es nur noch auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an, ob renoviert werden muss.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

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