forsetis 17.07.2012 08:37
"Dann müsste er ja feste Fristen zugrundelegen, und die Klauseln wären nichtig... "
Richtig erkannt. Da eine starre Fristenregelung vom BGH für ungültig erklärt wurde, ist auch die Quotenabgeltung vom Tisch. Heute kommt es nur noch auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an, ob renoviert werden muss.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html