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thekla hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben vom Vermieter das Mietverhältnis gekündigt bekommen zum nächstmöglichen Termin.
Ich muss dazu sagen, unser Mietvertrag wurde vor 13 Jahren abgeschlossen, er läuft immer für 12 Monate still schweigend weiter, wenn von beiden Seiten keine Kündigung kommt.
Die Kündigung wurde im August 08 vom Vermieter schriftlich ausgesprochen, wann können wir ausziehen.
Wir haben aber auch nur die Kündigung bekommen, da es bei den Nebenkostenabrechnungen unstimmigkeiten aufgetreten sind und nach sorgfältiger überprüfung der Abrechnung, wurde festgestellt das unser Vermieter sich ungerechtferigt Bereichert hat, in all den Jahren.
Daraufhin haben wir ihn angesprochen und ihm das direkt gesagt und brommt kam die Kündigung

1 Kommentar zu „Auszug nach Kündigung”

AMAyer Experte! 05.09.2008 08:06

Das gierige Vermieter sich bereichern ist nichts neues, im Gegenteil es ist zum Alltag geworden. Schließlich sind Vermieter Knechte des Geldes der Macht und leben, parasitär am Rand der Gesellschaft!

In Ihrem traurigem Fall werden Sie sich Beistand von einem Fachmann einholen müssen. Ich empfehle Ihnen den örtlichen Mieterverein.

Anmerken möchte ich, dass die Kündigung vom VM wahrscheinlich unwirksam ist, wie auch die Klausel in Ihrem Mietvertrag.

Andreas Mayer

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