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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mir eine kleine Wohnung gemietet. Die Miete beläuft sich hierbei um 195 Euro (Kalt). Bei Vertragabschluss wurde eine Bearbeitungsgebühr von 226 Euro fällig! Ist dies nicht ein bisschen viel? Kenne mich mit dem Recht nicht so gut aus, weiß aber, dass die Bearbeitungsgeb. in einem ordentlichen Verhältnis zur Miete stehen sollte, bzw. dass eine solche Bearbeitungsgebühr oft als nicht rechtens angesehen wird.

Was soll ich jetzt tun? Ein Teil des Geldes zurück fordern?
Stichwörter: bearbeitungsgebühr

0 Kommentare zu „Bearbeitungsgebühr (mal wieder)”

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