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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unsere WG besteht seit fünf Jahren. Es ist eine 4-Raum-Wohnung mit 4 gleichberechtigten Mietern (alle Studenten). Als Sicherheit hat sich der Vermieter bisher mit 2 Kaltmieten zufrieden gegeben, auch wenn neue Mieter für alte Mieter in den Vertrag eintraten.
Bisher wurde keine Bürgschaft der Eltern verlangt. Nun ziehen zwei neue Mieter ein (einer davon bin ich), und nun verlangt die Hausverwaltung von diesen beiden eine Bürgschaft der Eltern. Von den anderen beiden nicht. Die Eltern der beiden neuen Mieter sollen die Bürgschaft "auf erstes Anfordern" leisten.
Durch diese Konstellation gäbe es in diesem Mietvertrag zwei Mieter mit Bürgschaften, zwei ohne. Der Vermieter könnte sich doch nun nach Belieben bei den Eltern eines der beiden neuen Mieter bedienen?

Ist es zulässig, alte Verträge bei Mieterwechsel derart zu ändern?
Was ist zu der Ungleichheit zwischen den alten und den neuen Mietern zu sagen?

Vielen Dank
David
Stichwörter: wg + bestehenden + bürgschaft + jahren + vertrags

1 Kommentar zu „Bürgschaft in WG nach 5 Jahren bestehenden Vertrags”

Susanne Experte!

Viele Grüsse an die Hausverwaltung. Eine Kaution über die Wohnung besteht bereits (ist doch eine abgeschlossene Wohnung)
Die Kaution ist auf 3 Monatsmieten beschränkt. Eine zusätzliche Bürgschaft zu verlangen, verbietet das Gesetz!

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