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K.Kuckluck hat diese Frage gestellt
Ich habe meine Wohnung zum 01.08.2009 gekündigt und auch recht schnell einen Nachmieter gefunden. Die Wohnung wurde von mir mit einem deutlichen eintrag im Übernahmeprotokoll zwecks "Flecken im Teppich" übernommen. Nun habe ich heute eine Rechnung meiner alten Hausverwaltung bekommen.
Diese Bezieht sich auf neuen Teppich der in 3 Räumen verlegt wurde und die Arbeitskosten.
Die Wohnung wurde aber schon am 20.07.2009 abgenommen. Sind danach noch änderungen des Übergabe Protokolls rechtens? Muss ich den neuen Teppich zahlen???
Stichwörter: muss + neuen + neuer + teppich + ich

0 Kommentare zu „Muss ich den neuen Teppcih zahlen?”

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