Berthelstal 15.08.2009 16:46
Wurde eine Begründung für den befristeten Mietvertrag angeführt oder handelt es sich dabei um einen Kündigungsverzicht ?
Ohne Absprache mit dem Vermieter und sein mögliches Einlenken gibt es unter normalen Bedingungen keine Chance-und wegen Arbeitslosigkeit schon garnicht.
Schließen Sie nie mehr so einen Vertag ab.
So eine Vereinbarung wird auf Gegenseitigkeit abgeschlossen.
Fazit: Sie können nicht vorzeitig raus und auch der Vermieter auch nicht.
Das ist der Sinn des Vertrages. Sie kommen um eine gütliche Einigung mit dem Vertragspartner nicht umhin.
smile30625 21.08.2009 11:23
Hallo,
Arbeitslosigkeit des Mieters kann (ggfls. in Verbindung mit dem Stellen eines geeigneten Nachmieters) zur außerordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigen, wenn dem Mieter das Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist und das Interesse des Vermieters an der Aufrechterhaltung des Vertrages nicht schwerwiegender zu bewerten ist. Hierzu gibt es diverse Entscheidungen (auch zu anderen Arten von Dauerschuldverhältnissen).
Viele Grüße
smile