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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nutzung des Balkons

Der vertragsgemäße Mietgebrauch des Balkons der Eigentumswohnung ist vom vermietenden Wohnungseigentümer auch dann zu dulden, wenn mit Eigentümerbeschluss eine Änderung des Gebrauchs des Balkons beschlossen ist (hier: Entfernung eines Fangnetzes vom Balkon).

Amtsgericht Köln, urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen: 222 C 227/01.
Stichwörter: balkons + nutzung

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