Susanne
Hast Du eigentlich eine fristgerechte Abrechnung für 2006? Hat sich eine Nachzahlung ergeben und wurden die Vorauszahlungen trotzdem ist erhöht, darf der VM eine angemessene Summe (richtet sich nach der Nachzahlung) bis zur Abrechnung 2007 einbehalten. Für die Abrechnung 2007 hat der VM bis 31.12.2008 Zeit, falls das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Für die Kosten Deiner Wohnung aus 2007 zahlst Du dann 3/12! (Es werden immer anteilsmässig die Kosten berechnet, nicht die Monate Jan-Mrz)
Das ist allerdings kein Grund, die Kaution einzubehalten, das ist dreist und frech, daher würde ich unter Fristsetzung, und da sollten nun inzwischen 8 Tage reichen, 14 Tage wäre noch sehr nett, die Auszahlung der Kautionsumme plus Zinsen seit 2001 anmahnen, per Einschreiben mit Rückschein. (Die Kosten dazu würde ich mit dazu rechnen) Weiterhin reinschreiben, dass ab Verzug (wenn die Frist verstrichen ist und sich nichts getan hat)Verzugszinsen berechnet werden.
Meldet sich die VM nicht oder wird das Geld nicht überwiesen, dann halt einen gerichtlichen Mahnbescheid ausfüllen, dazu braucht man noch keinen Anwalt. Wenn sich dann nichts tut würde ich zum Anwalt gehen, wobei ich davon ausgehe, dass in der Rechtsfolge auch diese Kosten der VM in REchnung gestellt werden müssten.