krabbelchen hat diese Frage gestellt
meinem Übermieter (DG-Wohnung) frieren bei den eisigen Temperaturen die nicht isolierten Rohre zu, so dass er zeitweise kein/kaum Wasser zur Verfügung hat bzw es nicht abläuft. Der Vermieter geht davon aus, dass mein gelegentlich geöffnetes Küchenfenster (während/nach Kochen) und das Badezimmerfenster (nach Duschen/Toilettengang) dafür (mit-)verantwortlich sind - daher darf ich meine Fenster erst wieder öffnen, wenn die Temperaturen >/= 0 Grad sind. Da ich rauche, koche, dusche, meine Kids und ich häufig Besuch haben, bin ich nicht gewillt eine Miefwohnung zu produzieren, die nach kaltem Rauch, Fisch/Kohl und Bahnhofsklo riecht und mir obendrein Schimmel mangels Belüftung einzufangen. Gibt es da irgendwelche Gesetze, die ich meinem Vermieter präsentieren kann??