fin
ja, das ist in Ordnung. Allein die Möglichkeit des Mieters sich an eine Gemeinschaftsanlage anzuschließen rechtfertigt die Umlage. Der Vermieter kann ja schließlich nicht alle 3 Wochen kommen und nachgucken ob das auch wirklich stimmt, dass Sie weder fernsehen noch Radio hören.
elaundmarkus
und wie ist das, wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne, sondern nur die Kündigungsfrist abläuft?
Susanne
Alle Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag gelten, auch wenn der Vertragspartner "Mieter" die Wohnung nicht bewohnt. Daher laufen die Nebenkosten auch weiter.
Für eine Sat-Anlage gilt allerdings die Vereinbarung lt. Mietvertrag. Während bei Kabelfernsehen regelmässige Gebühren anfallen, ist das bei einer Sat-Anlage nicht so. Hier kann der Vermieter bei Vertragsabschluss eine monatliche Abgabe vereinbaren, um die Anschaffungskosten zu decken. Liegt diese Vereinbarung innerhalb des MV vor, so muss der Mieter zahlen.
Ohne diese Vereinbarung kann der Vermieter keinen monatlichen Betrag für eine Satellitenanlage verlangen, denn er kann über die NK ja nur abrechnen, was auch ihm in Rechnung gestellt wird. Lässt er also die Sat-Anlage nicht regelmässig warten, fallen auch keine Kosten an! Daher sollte man bei der nächsten Abrechnung für diese Position die Rechnung einsehen!