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Syntace hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

Ich hätte da mal ne Frage:
Ich wohne seit Feb. in einer Mietwohnung in einem 3 Parteienhaus. Die Vermieter wohnen mit im Haus. Meine Freundin besucht mich zeitweise. Normalerweise so jedes zweite /dritte Wochenende. Aber es kam jetzt aber auch schon vor, dass sie längere Zeit blieb als nur das WE (2x eine Woche; 1x zwei Wochen).
Das Haus besitzt nur einen Gemeinschaftswasserzähler und es wird pro Kopf abgerechnet.
Meine Fragen wären:
Ab wann ist Besuch kein Besuch mehr und muss bei der Wasserabrechnung berücksichtigt werden? Und wenn es berücksichtigt werden muss, in welchem Umfang (prozentual oder evtl. gleich als zusätzliche Person in der Wohnung)? Ist dieser Sachverhalt irgendwo in einem Gesetz geregelt?
Schon mal Danke für Eure Hilfe..
Schöne Grüße
Syntace

1 Kommentar zu „Berücksichtigung von Besuch bei der Wasserabrechnung”

Bladder Experte! 03.08.2010 19:50

Solange dieser Besuch nicht eine Dauerbelegung wird, gibt es keinerlei Einschränkungen.
Die Rechtsprechung, leider nicht ganz einig, geht aber davon aus, dass bei einem ununterbrochenem Aufenthalt ab 3 Monaten von einer Daueraufnahme ausgegangen wird.
Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, wenn z.B. der Gast sein Namensschildchen an den Briefkasten klebt oder sich in dieser Wohnung anmeldet.

Die Prokopfabrechnung ist eine sehr Zeitaufwändige Methode, da ja der Vermieter zu bestimmten Stichtagen die Köpfe seiner Lieben zählen muss. Aber dennoch bleibt der Besuch außen vor.

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