Bladder 03.08.2010 19:50
Solange dieser Besuch nicht eine Dauerbelegung wird, gibt es keinerlei Einschränkungen.
Die Rechtsprechung, leider nicht ganz einig, geht aber davon aus, dass bei einem ununterbrochenem Aufenthalt ab 3 Monaten von einer Daueraufnahme ausgegangen wird.
Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, wenn z.B. der Gast sein Namensschildchen an den Briefkasten klebt oder sich in dieser Wohnung anmeldet.
Die Prokopfabrechnung ist eine sehr Zeitaufwändige Methode, da ja der Vermieter zu bestimmten Stichtagen die Köpfe seiner Lieben zählen muss. Aber dennoch bleibt der Besuch außen vor.