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Einalem hat diese Frage gestellt
Im August 2009 sind wir in ein Haus eingezogen, welches wir zu einem sehr günstigen Preis von einer Bekannten, die ins Ausland (USA) ausgewandert ist angeboten bekommen haben. Wir durften sämtliche Änderungen im Haus vornehmen "wenn ihr wollt, könnt ihr auch neu fließen" so die Aussage von ihr- natürlich auf unsere Kosten. Da ich der ganzen Sache doch nicht sooo ganz getraut habe, habe ich einen Mietvertrag mit Ihr abgeschlossen, in dem die Miete bis 01.09.2012. festgeschrieben ist (da wir auch einiges in das Haus investiert haben). Nachdem nun das letzte Jahr Lakra für sie ausgelaufen ist (ja, ich weiss, sie hat das Haus eigentlich gar nicht vermieten dürfen) hat sie uns angekündigt, dass sie das Haus verkaufen will und wann wir denn nun ausziehen wollen. Da ich mittlerweile im 6. Monat bin, wir einiges an Geld investiert haben, habe ich nicht vor auszuziehen... angeblich ist ihr Mann den sie in den USA geheiratet hat nun arbeitslos geworden- sie müsste nun Ihr Haus hier in Deutschland verkaufen oder wir hätten das doppelte an Miete zu zahlen. Da ich Ihr aber mittlerweile kein Wort mehr glaube, bin ich mit ihrem Befehlston überhaupt nicht einverstanden- um dennoch "good will" zu zeigen, habe ich ihr ein entgegenkommendes Angebot gemacht, das erheblich von dem urspünglich vereinbarten Mietzins abweicht. Damit ist sie nicht zufrieden und fordert: " Ich brauche zum 01.08. xxx€". Der Witz an der Geschichte ist ja noch, dass der ursprünglich vereinbarte Mietvertrag nur für Eigenbedarf (wenn Sie im Notfall aus den USA wieder kommen würde, wenn es mit dem neuen Mann doch nicht klappen sollte) gekündigt werden kann, worauf wir sie auch hingewiesen haben. Ihre Antwort: "wie wir beide wissen ist Eigenbedarf auch fuer Familienmitglieder gueltig. Wie zb. meine Eltern die dort auch gemeldet sind." Genau, die Eltern sind auch noch auf "unsere" Adresse gemeldet, wohnen aber bereits schon 5 Jahre in Ungarn (-sind auch Ungarn)...Dann sind die Eltern hier gemeldet und wollen "Eigenbedarf" anmelden? Wo gibts denn sowas???
So, das mal nur - wirklich!!!- in aller Kürze...
Viele Grüße
M

1 Kommentar zu „Eigenbedarf für Eltern, Mieterhöhung entgegen Vereinbarung”

Balkonexperte Experte! 15.07.2010 15:18

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen. Eigenbedarf, ja, aber nur wenn die entsprechenden Personen auch in die Wohnung einziehen.

Alle anderen Fragen, auch solche, die noch kommen werden, beantwortet dieses Lexikon:

www.mietrechtslexikon.de

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