Berthelstal 07.12.2011 18:21
Hierbei handelt es sich um eine Reparaturmaßnahme, welche allein der Eigentümer zu begleichen hat.
Forseti 07.12.2011 18:21
Die Rechnung des Kaminkehrers ist umlegbar, für den Kamin muss der Vermieter sorgen. Da dies keine Modernisierung, sondern eine nötige Instandhaltung ist, bleibt die Rechnung komplett beim Vermieter.
Butzel 07.12.2011 21:23
Kleine Ergänzung:
Aus der Betriebskostenverordnung
„Zu den Betriebskosten gehören nicht: … die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).“