Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
behri hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit drei Jahren in einem Einfamilienhaus zur Miete.
Der Schornstein muss seit Jahren erneuert werden (auflage des Schornsteinfegers)
Kann diese Erneuerung auf die Betriebskosten umgelegt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Behrendt

3 Kommentare zu „betriebskosten”

Berthelstal Experte! 07.12.2011 18:21

Hierbei handelt es sich um eine Reparaturmaßnahme, welche allein der Eigentümer zu begleichen hat.

Forseti Experte! 07.12.2011 18:21

Die Rechnung des Kaminkehrers ist umlegbar, für den Kamin muss der Vermieter sorgen. Da dies keine Modernisierung, sondern eine nötige Instandhaltung ist, bleibt die Rechnung komplett beim Vermieter.

Butzel 07.12.2011 21:23

Kleine Ergänzung:
Aus der Betriebskostenverordnung
„Zu den Betriebskosten gehören nicht: … die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).“

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.