Forseti 20.01.2012 15:54
1. Ohne genaue Angaben für genau welche Zeiträume diese Abrechnungen erstellt wurden, wäre jede Antwort Wahrsagerei.
2. Was Ihnen bei Einzug gesagt wurde ist nicht relevant. Entscheidend ist einzig, was zum Thema Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.
3. Erst wenn Sie mit Fakten nachgelegt haben, dürfen Sie eine Antwort erwarten.
Mieter86 20.01.2012 16:41
1. Der Vermieter gibt als Zietraum nur da Jahr 2010 und das Jahr 2011 an.
2. Es gibt keinen Mietvertrag
Forseti 20.01.2012 16:55
1. Betriebskostenabrechnungen dürfen nur für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten erstellt werden. Dann hat der Vermieter 12 Monate Zeit diese Abrechnung seinem Mieter zuzustellen. Da wir jetzt 2012 schreiben, dürfte jede Abrechnung aus 2010 der Ausschlussfrist unterliegen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verjaehrung.htm
2. Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, dann gibt es auch keine Pflicht Betriebskosten zu bezahlen. Diese Zahlungen müssen zwingend in einem Vertrag vereinbart sein. Sie haben aber einen mündlichen Mietvertrag und laut diesem müssen Sie nur die vereinbarte Miete bezahlen. Aber lesen Sie selbst:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/muendlicher-mietvertrag/
Bladder 20.01.2012 19:33
>Als ich damals einzog wurde mir gesagt, dass die Miete 250€ warm beträgt.<
Demnach ist handelt es sich um eine Pauschalmiete. Nebenkosten entstehen für den Mieter nicht. Eine Pauschalmiete kann unter bestimmten Voraussetzungen zwar angepasst werden, aber nicht rückwirkend.
Wenn es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt, dann gilt für den Vertrag das BGB.
Das bedeutet z.B. keine Schönheitsreparaturen und keine Betrienbskostenabrechnungen.
Aber die Kündigung muss, wenn eine in's Haus steht, schriftlich erfolgen.