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Mieter86 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab ein rießen Problem! Ich bin Student und wohne seit knapp 18 Monate in einer WG. Als ich damals einzog wurde mir gesagt, dass die Miete 250€ warm beträgt. Das konnte ich mir gerade so leisten. Die WG in der ich lebe besteht nun seit über 10 Jahren und in dieser Zeit gab es weder Mieterhöhung noch Nebenkostennachzahlung. Vor zwei Monaten kam dann der Schock in Form einer Nachzahlungsforderung in Höhe von etwa 900€ pro Person jeweils für das Jahr 2011 und das Jahr 2010.
Das kann ich aber leider unmöglich von meinen Einkommen bezahlen. Nach Abzug der Mieter bleiben mir wenn es hoch kommt noch 300€ im Monat.

Wie verfährt man in so einer Situation? In meinen Augen ist die Miete viel zu niedrig angesetz und müsste eher bei 320€ im Monat . Hätte ich aber gewusst dass die Mieter so hoch ist, wäre ich niemals dort eingezoigen, weil es weit über meinen Verhältnissen liegt!

Bin für jeden Ratschlag dankbar!

4 Kommentare zu „Nebenkosten-Hammer!”

Forseti Experte! 20.01.2012 15:54

1. Ohne genaue Angaben für genau welche Zeiträume diese Abrechnungen erstellt wurden, wäre jede Antwort Wahrsagerei.

2. Was Ihnen bei Einzug gesagt wurde ist nicht relevant. Entscheidend ist einzig, was zum Thema Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.

3. Erst wenn Sie mit Fakten nachgelegt haben, dürfen Sie eine Antwort erwarten.

Mieter86 20.01.2012 16:41

1. Der Vermieter gibt als Zietraum nur da Jahr 2010 und das Jahr 2011 an.

2. Es gibt keinen Mietvertrag

Forseti Experte! 20.01.2012 16:55

1. Betriebskostenabrechnungen dürfen nur für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten erstellt werden. Dann hat der Vermieter 12 Monate Zeit diese Abrechnung seinem Mieter zuzustellen. Da wir jetzt 2012 schreiben, dürfte jede Abrechnung aus 2010 der Ausschlussfrist unterliegen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verjaehrung.htm

2. Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, dann gibt es auch keine Pflicht Betriebskosten zu bezahlen. Diese Zahlungen müssen zwingend in einem Vertrag vereinbart sein. Sie haben aber einen mündlichen Mietvertrag und laut diesem müssen Sie nur die vereinbarte Miete bezahlen. Aber lesen Sie selbst:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/muendlicher-mietvertrag.htm

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/muendlicher-mietvertrag/

Bladder Experte! 20.01.2012 19:33

>Als ich damals einzog wurde mir gesagt, dass die Miete 250€ warm beträgt.<

Demnach ist handelt es sich um eine Pauschalmiete. Nebenkosten entstehen für den Mieter nicht. Eine Pauschalmiete kann unter bestimmten Voraussetzungen zwar angepasst werden, aber nicht rückwirkend.

Wenn es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt, dann gilt für den Vertrag das BGB.
Das bedeutet z.B. keine Schönheitsreparaturen und keine Betrienbskostenabrechnungen.

Aber die Kündigung muss, wenn eine in's Haus steht, schriftlich erfolgen.

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