forsetis 26.06.2012 17:36
Sie haben doch schon selbst die Anwort auf ihre Frage gefunden. Machen Sie der HV klar, dass Sie die Berechtigung zur Anpassung der Betriebskosten erteilen und lassen Sie sich nicht abwimmeln.
solitsnake 26.06.2012 18:40
Der § 560 abs 4 sagt das die Parteien es DÜRFEN.
Auch wenn ich meinerseits eine Erlaubniss erteiteile.
vielmehr ist nun die Frage.
Müssen die generell nee anpassung durchführen oder ggf nach meiner auffoderung?
ich weiss zwar nicht warum, aber die HV scheint keine anpassung zu wollen. wobei eine höhere vorrauszahlung ja zu derren vorteil wäre.
Muss die HV eine anpassung der Betriebskostenvorrauszahlung erstellen. Gegebenenfalls auf verlangen des mieters.