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solitsnake hat diese Frage gestellt
Guten tag,

bei meinem anliegen geht es um folgendes:

ich habe die letzten 3 Jahre immer eine Betriebskostenabrechung bekommen bei der ich zwischen 300 und 400€ nachzahlen muss.

Jedes jahr aufs neue.
Diese woche kam wieder eine abrechnung.

nun habe ich mal bei der hausverwaltung angerufen und darum gebeten das diese die nebenkostenvorrauszahlung anpasst.
Angeblich darf die hausverwaltung das nicht.

das Problem:
ich bin im erziehungsurlaub und beziehe ALG II.
Nach dem erziehungsurlaub werde ich natürlich wieder arbeiten gehen und mietzuschuß beantragen.

sowohl Jobcenter als auch wohnungsamt wollen ja kaltmiete und nebenkosten wissen.

meine monatlichen kosten wäre so einfacher wenn ich die nebenkosten anpassen könnte.
und nicht im nächsten jahr arbeiten gehe und die 400€ selber nachzahlen muss.

die frage, darf die hausverwaltung die nebenkosten erhöhnen?
(§560 absatz 4 sagt ja)

muss die hausverwaltung auf meinen wunsch hin die nebenkostenvorrauszahlung anpassen? damit ich diese ordentlich dem jobcenter und wohungsamt vorlegen kann?

danke für ihre hilfe

2 Kommentare zu „Betriebskostenabrechung”

forsetis Experte! 26.06.2012 17:36

Sie haben doch schon selbst die Anwort auf ihre Frage gefunden. Machen Sie der HV klar, dass Sie die Berechtigung zur Anpassung der Betriebskosten erteilen und lassen Sie sich nicht abwimmeln.

solitsnake 26.06.2012 18:40

Der § 560 abs 4 sagt das die Parteien es DÜRFEN.
Auch wenn ich meinerseits eine Erlaubniss erteiteile.

vielmehr ist nun die Frage.

Müssen die generell nee anpassung durchführen oder ggf nach meiner auffoderung?

ich weiss zwar nicht warum, aber die HV scheint keine anpassung zu wollen. wobei eine höhere vorrauszahlung ja zu derren vorteil wäre.

Muss die HV eine anpassung der Betriebskostenvorrauszahlung erstellen. Gegebenenfalls auf verlangen des mieters.

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