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kfzmeister hat diese Frage gestellt
Guten Tag .
Ich habe ein grösseres Problem!
Ich habe ein Haus vor 10 Jahren mir Finanziert und habe neue Mieter bekommen.Habe im Dachgeschoss leider die Schrägen nicht mit eingerechnet und komme jetzt auf 12% weniger Qhadrat meter wie im Mietvertrag steht .Als die Wohnung neu vermietet wurde habe ich dummerweise die Zahl eingegeben vorher war die Wohnung zum selben Preis vermietet.Jetzt habe ich 8 Jahre keine Nebenkosten abrechnung gemacht nur eine Vorauszahlung genommen.Mit der Zeit wurde nir das zu teuer und jetzt habe ich mich überwunden eine Nebenkosten abrechnung zu machen.Die Mieterin war nicht bereit die Nebenkosten nachzahlung zu Zahlen und ging zum Mieterverein und dieser hat dann auf 44 Monate die Miete mit Nebenkosten gekürzt und ich soll jetzt 3000 Euro zahlen.
Ich darf die Nebnkosten nur auf 1 Jahr zurück machen aber Sie darf auf 44 Monate(3 Jahre und die Monate diesen Jahres) zurück fordern? Ok wenn das so ist Gut!
Aber ich kann nicht verstehen mir wurde ja dann die 12% von der Miete mit der Nebenkosten vorauszahlung abgezogen ich hatte die Jahre zuvor ja keine Abrechnung gemacht .Erst hat Sie sowieso zu wenig bezahlt und jetzt Zieht sie mir davon noch 12% ab? Kann das rechtens sein? Wenn dann müsste doch vom tatsächlichen Wert Miete Plus Tatsächliche Nebenkosten abgezogen werden?! Oder wie ist das ? Kann mir da einer vieleicht helfen?!
So wird man im Leben bestraft! Habe so lange keine Nebenkosten nachzahlung verlangt aber irgandwann musste ich sie ja machen und dann wäre es so wie jetzt gekommen!
Aber wenn so gerechnet wird dann muss man doch wenigstens korrekt zurück rechnen.Das heisst ich muss noch für die Jahre zuvor nebenkosten abrechnung machen und dann müsste doch vom tatsächlichen Betrag das heisst Miete plus tatsächliche Nebenkosten minus 12% gerechnet werden?! Oder wer sagt mir da was rechtens ist?!

Die 2. Sache ist die Mieterin hat im Mietvertrag 2 Personen stehen Sie und Ihre Tochter jetzt behauptet Sie ich hätte den Auszug der Tochter vor 2 Jahren beobachtet also Sie müsste Nebenkosten auch nur für eine Person Zahlen.Es Zählt doch das was im Mietvertrag steht ein Auszug einer Person muss doch angezeigt werden ich bin doch nicht verpflichtet zu beobachten.

mfg KFZMeister

3 Kommentare zu „nebenkosten jahre nicht gemacht Falsche quadratmeter Zahl”

Balkonexperte Experte! 02.10.2010 13:27

Tja, aus diesem Gewusel soll man schlau werden? Aber ich denke, dass die beim Mieterverein schon richtig gerechnet haben. Sie können sogar noch von Glück sprechen, dass der Mieterverein übersehen hat, dass die Mietminderung wegen der falschen Quadratmeter noch garnicht verjährt ist. Denn die Verjährung in diesem Fall tritt erst ein, wenn der Mangel bekannt wurde.

Und wenn Sie wissen wollen, was rechtens ist, sollten Sie entweder Ihre Interessenvertretung Haus&Grund oder einen Anwalt für Mietrecht befragen.

mono Experte! 02.10.2010 13:35

vorweg:

Bitte gestalten Sie Ihre Beiträge in Zukunft etwas übersichtlicher und systematischer. Es macht wirklich keinen Spass das hier zu lesen.

Zum Thema:

Grundsätzlich hat der Mieterverein recht, was die Rückforderung anbelangt. Weißt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % von der im MV angegebene ab kann die Miete gemindert werden (Dies ist auch der einzige Fall, in dem die Miete rückwirkend gemindert werden kann, insofern die Ansprüche noch nicht verjährt sind).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Folglich ist de korrekt, wenn die Mieterin 12 % der Nettokaltmiete plus 12 % der geleisteten Vorauszahlungen mindert und zurück verlangt.

SIE HABEN SOGAR NOCH GLÜCK. Wenn man es ganu nimmt, könnte die Mieterin ALLe Vorauszahlungen die sie in den letzten Jahren geleistet hat zurückfordern.

Es ist nämlich so:
Wenn DIe als VM mit dem M Vorauszahlungen vereinbaren, sind sie GESETZLICH dazu verpflichtet eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Erst mit der Abrechnung erwerben Sie als VM das EIgentum an den Vorauszahlungen.
Der Mieter könnte sogar soweit gehen alle laufenden Vorauszahlungen zurückzubehalten bis Sie Ihm die Betriebkostenabrechnugnen der letzten drei Jahre erstellt haben.

GRUNDSÄTZLICHES zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung:

Als VM sind Sie dazu verpflichtet, die betriebkostenabrechnung für das vorausgegangene Jahr dem Mieter bis spätestens zum End des nächsten Jahres zuzustellen (Ihre Ansprüche verjähren also innerhalb eine Jahres). Versäumen Sie die Zustallung innerhalb dieser Frist, können Sie als VM keine Nachzahlungen mehr geltend machen.

Der Mieter hat jedoch nach wie vor einen Anspruch auf Erstellung dieser BK-Abrechnung und auch Anspruch auf ein eventzelles Guthaben (verjährt in drei Jahren).

Ich würde Ihnen raten, eventuell mal eine Verwaltersculung beim IVD oder sontigen qualifizierten Anbieter mitzumachen, um in Zukunft derartige kostspielige Fehler zu vermeiden.

mono Experte! 02.10.2010 13:38

Sorry für die Rechtschreibung, aber das Zehn-Finger-System liegt mir nicht so ;-)

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