Berthelstal 29.09.2009 14:34
Sie haben vereinbart, " das bis Mietende die Wohnung in einem sauberen Zustand gebracht wird".
Die Botschaft hör ich wohl, aber haben Sie denn nun auch diese Verpflichtung umgesetzt ?
Offensichtlich nicht. Papier ist geduldig.
Wer hier was beweisen muß, ist doch dabei völlig egal.
Sie haben sich verpflichtet, die Hinterlassenschaft zu entsorgen und haben es dann auch zu tun. Andernfalls müssen Sie eben die Kosten tragen.