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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Situation:
wir haben als Gemeinschaft von 4 Leuten vor 2 Jahren einen Raum gemietet als Übungsraum. jetzt ist es so, das einer von uns vier aus der Musikgruppe "gegangen" wurde, und nun auch aus dem Mietverhältniss ausscheiden soll. Der jenige weigert sich jedoch vollkommen. Jetzt haben wir anderen drei Bereits mit unserem Vermieter geredet welche auch sehr Kooperativ ist, und sich Bereit erklärt den alten Vertrag umgehend aufzulösen, und einen neuen Vertrag mit nur uns drei verbleibenden zu schließen. Die Einwilligung dazu genügt ihm von uns drei (da wir ja die von Person nummer 4 nicht bekommen)

Meine Frage: ist das Wasserdicht? also sind wir Nummer 4 damit los oder kann man diesen Neuen Vertrag oder die Kündigung anfechten?
Die Begründung des vermieters weswegen das wohl kein problem wäre war, das wir ja alle im Vertrag stehen, er es also Gruppenvertrag ansieht, und wenn wenn mehr als 50% der Mieter dem zustimmen, muss sich der rest fügen...

stimmt das so?

oder welche anderen möglichkeiten haben wir? man muss dazu noch sagen das wir drei mit dem Vermieter ein gutes Verhältniss haben und er uns auch unterstützt so weit er kann. Das ganze ist als nicht wohnraum gemietet worden, liegt nämlich auf einem Industriegebiet.

Vielen dank im Vorraus.

P.S: wäre auch dankebar für verweise zu entsprechenden Gesetztestexten.
Stichwörter: gruppenmietvertrag

9 Kommentare zu „Gruppenmietvertrag”

Susanne Experte!

Nein, leider stimmt das nicht so.
Bei einem Auflösungsvertrag wie vorgeschlagen müssen alle Parteien zustimmen.
Bei einer Kündigung des alten Vertrages müssen alle Hauptmieter gemeinsam kündigen.
Rein rechtlich habt Ihr ein Recht auf die Zustimmung und man könnte hier rein rechtlich auf Zustimmung klagen.

I.d.R. bekommen alle Hauptmieter ein Exemplar des MV, daher ist davon auszugehen, das Eure PNG (persona non grata) auch einen hat. Damit scheidet ein grundsätzlich neuer Vertrag mit den gewünschten Parteien aus, das PNG den alten ja als Beweis vorlegen kann.
Rechtlich ist es aber auch so, dass alle Hauptmieter für die Kosten gesamtschuldnerisch haften! Da der VM kooperiert bietet sich hier die Möglichkeit bei Verweigerung der Unterschrift zum Auflösungsvertrag darauf hinzuweisen, dass "man einen neuen Übungsraum gefunden habe und daher nicht mehr für den alten zahlen würde". Mit dem VM ist abgesprochen, dass PNG bei Unterschriftsverweigerung allein für die Gesamtkosten aufkommen muss, da die anderen einfach nicht mehr zahlen werden.
Das könnte man als Druckmittel verwenden, rein rechtlich kommt nur die Klage auf Zustimmung in Betracht.

Basstl

Vielen Dank für deine Antwort. das wird dann wohl die einzig richtige lösung sein.
hat der Vermeiter denn sonnst noch möglichkeiten den Vertrag zu kündigen (also in kooperation mit uns drei) das er praktisch allen vier hauptmietern die Kündigung ausspricht und wir so im nachhinein dann den neuen vertrag schließen können. also ich meine außer das die Mietzahlungen eingestellt werden? Das er einfach fritsgerecht (wir hatten damals einen Monat vereinbart) kündigt?

Danke nochmal für die Hilfe
Sebastian

Susanne Experte!

Wenn Ihr mal 2 Monate keine Miete bezahlt, kann der VM fristlos (gleichzeitig auch "hilfsweise fristgerecht" ;) kündigen.
Sollte PNG dann auf die Idee kommen, die ausstehende Miete trotzdem zu bezahlen, ist die fristlose Kündigung zwar aufgehoben, die fristgerechte (i.d.R. 3 Monate oder bei gewerbl. MV nach Vereinbarung im MV) bleibt bestehen!

Basstl

oh na das klingt doch schonmal sehr gut. Das sollte helfen.
haben wir den irgendeine rechtlich sichere möglichkeit die...naja nummer 4 aus dem Raum fern zu halten? weil wir haben wie das ja im Übungsräumen meistens so ist da recht teures Equipment drin stehen und haben einfach kein Vertrauen mehr in die 4 Person und daher wollen wir das natürlich recht schnell abwickeln....

DAnke und Gruß
Sebastian

Susanne Experte!

Nein, so lange er im Vertrag steht und der Vertrag besteht, ist er Mieter und hat Zutrittsrecht.

Basstl

Ja verstehe, habe ich irgendwie schon befürchtet.

Also nur nochmal kurz ob ich jetzt auch wirklich alles richtig verstanden habe wie wir das nun am besten anstellen:

wir reden mit dem vermieter das er den Vertrag fristgerecht zum nächsten Termin kündigt und setzten schonmal vorsichtshalber einen neuen Vertrag auf, der daran zeitlich anknüpft. diese Kündigung geht alle Hauptmietern dann zu. und Einspruch ist nicht weil ist ja rechtens.

soweit richtig? <!-- s :-D --><!-- s :-D -->


Gruß
Sebastian

Susanne Experte!

Ihr müsst mal in den Mietvertrag schauen.
I.d.R. hat man für einen Übungsraum einen gewerblichen Mietvertrag (im Gegensatz zu Wohnraummietvertrag).
Gewerbliche Mietverträge sind m.W. lt. der vereinbarten Frist ohne Grund zu kündigen. Dann so, wie Du gesagt hast.
Dazu muss ich aber den MV kennen!

Basstl

mir ist da noch etwas eingefallen: wenn ich das richtig verstanden habe wäre das ja lles ganz easy wenn die person nummer vier einwilligt das mietverhältniss zu verlassen. nun ist es so das die person kurz nach dem es mal mündlich abgesprochen wurde, wo sie auch eingewilligt hatte, eine mail an mich schrieb, wo sie auch nochmal sagte das sie es akzeptiert und aus dem mietvertrag ausscheidet und nur noch ein schreiben aufsetzt....naja wie auch immer sie hat dann recht schnell ihre meinung geändert. Aber in wie weit sind E-Mails denn gültige einwilligungen? ich habe die pasage mal orginal kopiert welche ich damals bekommen habe: "...
ich werde in den nächsten tagen noch ein schreiben aufsetzen, was ihr (...) gegenzeichnen müsst, das werde ich dem vermieter zukommen lassen. Damit bin ich offiziell aus dem mietsverhältnis raus.
achtung: mit dem vermieter habe ich deshalb schon gesprochen, müsst euch da also nicht nochmal melden!..."

gilt das schon als zustimmtung oder muss sie da wirklich ein extra schreiben unterschreiben?


danke nochmal
Gruß
Sebastian

Susanne Experte!

Nein, gilt es nicht.
Nochmal: der VM muss zum derzeitigen Mietvertrag einen Auflösungsvertrag aufsetzen, den müssen alle Parteien unterschreiben.[/b:1e7b3]

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