Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Marli hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits! Mein Problem ist Folgendes: Ich möchte gerne mit zwei Bekannten eine Wohnung anmieten (WG-Gründung). Im Mietvertrag würden alle drei als Hauptmieter aufgeführt sowie ein gegenseitiger zweijähriger Kündigungsverzicht vereinbart werden, nach zwei Jahren geht der dann in die normale Dreimonatskündigungsfrist über.
Die Frage ist nun: Unter welchen Bedingungen könnte einer von uns dennoch innerhalb der ersten zwei Jahre ausziehen? Was ich bis jetzt gefunden habe, ist wenig erfreulich. Zwar wird als Grund für eine außerordentliche Kündigung angegeben, dass das Verbleiben des Mieters im Mietvertrag unzumutbar für ihn ist, aber an konkreten Beispielen habe ich nur gefunden, dass diese Unzumutbarkeit immer im Verhalten des Vermieters oder einer Eigenschaft des Mietobjektes begründet sein muss. Persönliche Gründe, wie z.B. ein Umzug in eine andere Stadt, können demnach vom Mieter nicht geltend gemacht werden, auch wenn er sich durch die doppelte Miete finanziell übernimmt. Hat man in so einem Fall dann das Recht, untervermieten zu dürfen? Fallen Kündigungsfristen weg, wenn man einen Nachmieter findet?
Für Eure Beiträge bedanke ich mich jetzt schon.
Schönste Grüße,
Marli

5 Kommentare zu „Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung”

forsetis Experte! 23.02.2014 09:07

Wenn 3 Personen einen Mietvertrag abschließen, dann kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden, weil diese Personen eine GbR gründen. Was weiter zu beachten wäre, finden Sie bei Google: https://www.google.de/#q=wohngemeinschaft+gr%C3%BCnden

forsetis Experte! 23.02.2014 17:05

Ergänzung:

Wenn eine Wohnung mit einem Kündigungsausschluss vermietet kann dieser Zeitraum nicht verkürzt werden. Einzig wenn die Wohnung durch äußere Einflüsse (Hochwasser, Brand) nicht mehr bewohnbar wäre. Also Finger weg von solch einer Wohnung!

MarkusKonrad 23.02.2014 18:03

Sollte wirklich jemand von Euch ausziehen wollen, seit Ihr vom Vermieter abhängig.

Aus Sicht des Vermieters hat er in seinem Mietvertrag drei "Schuldner". Zieht einer aus, sind es nur noch Zwei.

Deswegen würde ich mit dem Vermieter drüber reden und einen Nachmieter stellen, denn somit verändert sich das Risiko des Vermieters nicht. Dies kann er annehmen, muss er aber nicht.

Denkt bitte bei einer evtl. Kündigung des Mietverhältnisses daran, das ALLE im Mietvertrag stehenden Vertragspartner diesem schriftlich zustimmen müssen.

forsetis Experte! 23.02.2014 19:29

Zieht einer aus, sind es nur noch Zwei.

Aus einer GbR kann sich nicht ein "Gesellschafter" verabschieden.

MarkusKonrad 25.02.2014 20:20

Auch ein netter Vergleich

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.