forsetis 23.02.2014 09:07
Wenn 3 Personen einen Mietvertrag abschließen, dann kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden, weil diese Personen eine GbR gründen. Was weiter zu beachten wäre, finden Sie bei Google: https://www.google.de/#q=wohngemeinschaft+gr%C3%BCnden
forsetis 23.02.2014 17:05
Ergänzung:
Wenn eine Wohnung mit einem Kündigungsausschluss vermietet kann dieser Zeitraum nicht verkürzt werden. Einzig wenn die Wohnung durch äußere Einflüsse (Hochwasser, Brand) nicht mehr bewohnbar wäre. Also Finger weg von solch einer Wohnung!
MarkusKonrad 23.02.2014 18:03
Sollte wirklich jemand von Euch ausziehen wollen, seit Ihr vom Vermieter abhängig.
Aus Sicht des Vermieters hat er in seinem Mietvertrag drei "Schuldner". Zieht einer aus, sind es nur noch Zwei.
Deswegen würde ich mit dem Vermieter drüber reden und einen Nachmieter stellen, denn somit verändert sich das Risiko des Vermieters nicht. Dies kann er annehmen, muss er aber nicht.
Denkt bitte bei einer evtl. Kündigung des Mietverhältnisses daran, das ALLE im Mietvertrag stehenden Vertragspartner diesem schriftlich zustimmen müssen.
forsetis 23.02.2014 19:29
Zieht einer aus, sind es nur noch Zwei.
Aus einer GbR kann sich nicht ein "Gesellschafter" verabschieden.
MarkusKonrad 25.02.2014 20:20
Auch ein netter Vergleich