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Niki73 hat diese Frage gestellt
Hallo,
am 29.02.steht bei mir die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung an,und nun habe ich ein wenig Sorge das mein Vermieter wegen der bereits in der Wohnung vorhandenen EBK Theater macht.
Kurz zur erklärung...
wir haben über 7Jahre dort gewohnt,die Küche ist ca.14 Jahre alt,bei Einzug betonte unser Vermieter immer wieder wie teuer die Küche gewesen sei und wir sollen ja aufpassen das nichts kaputt geht.
Darauf haben wir natürlich auch geachtet,aber nach über sieben Jahren in denen nun täglich darin gekocht wurde und einem gesamt alter von 14 Jahren,ist sie nun nicht mehr Neuwertig,alle Geräte funktionieren einwandfrei,es ist nicht kaputt,aber Geräte wie zb.der Backofen sind nicht mehr wie im Laden.
Ich bin der Meinung das dies eine natürliche Abnutzung ist,denke aber das mein Vermieter dies nicht so sieht und deswegen stress macht.
Nun meine Frage,kann er mir daraus einen Strick drehen und mir die Rückzahlung der Kaution verweigern.

Vielen Dank
Niki73

1 Kommentar zu „Abnutzung Einbauküche”

Susanne Experte!

Ja, könnte er. Dann musst Du auf Auszahlung der Kaution klagen und das Ganze wird vor Gericht entschieden.
Daher solltest Du vorher:
Den Zustand der Küche mit Fotos dokumentieren, einen möglichst unabhängigen Zeugen den schriftlich dokumentieren Zustand bestätigen lassen mit Unterschrift.

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