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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!
Bin sehr froh, daß ich dieses Forum gefunden habe, denn ich hatte gestern heftigen Zoff mit meinem Vermieter und würde mich über ein paar Ratschläge freuen.

Ich bin ALG II Empfänger und bin letzes Jahr in eine Einliegerwohnung gezogen. Ich brachte meine Katze mit in die Wohnung. Dazu hatte ich auch die Erlaubnis und es wurde im Mietvertrag verankert.
Von Anfang an war mir klar, daß es problematisch sein kann, wenn man dem Vermieter so dicht auf der Pelle sitzt. Ich hoffte, daß die Leute umgänglich sind und hab seither versucht so freundlich und höflich zu ihnen zu sein, wie es mir nur irgendwie möglich war.
Ich wurde vom Hund des Vermieters gebissen, die Mülltonnen sind viel zu klein für einen 3 Personen Haushalt und ich habe auch Probleme mit den Abflüssen. Über all das habe ich mich aber nicht mal beschwert, da mir an einem positiven Verhältnis zu den Vermietern gelegen war.

Mein Kater war vor dem Umzug ein Freigänger und mir war klar, daß ich ihn nicht als reine Wohnungskatze halten kann. Von daher gewöhnte ich es mir an, ihm ab Abends um 9 das Küchenfenster zu öffnen. So konnte er draußen herumstreunen und auch rasch wieder nach Hause zu kommen, ohne dem freilaufenden Hund der Vermieter ins Gehege zu kommen.
Ich habe schon sehr bald festgestellt, daß der Vermieter sehr kleinkariert ist und alle paar Wochen mal bei mir klingelt um sich über teils sehr belanglose Kleinigkeiten zu beschweren (Beispiel: Was haben sie denn da in die grüne Tonne geschmissen, das zieht ja die Fliegen an! Ihr Auto parkt aber falsch!)

Von daher dachte ich mir auch fast, daß irgendwann einmal eine Beschwerde wegen dem offenen Fenster kommen würde. Ich gewöhnte mir also an die Heizung in der Küche gar nicht anzudrehen, um mir keine Verschwendung von Heizkosten vorwerfen lassen zu müssen. Zudem ließ ich das Fenster nachts nur einen Spalt offen, ebenso wie den Rollladen. Um nicht zu viel kalte Luft in die Wohnung zu lassen ließ ich auch immer die Küchentür nur einen Spalt offen.

Gestern ging dann das Drama los. Mein Vermieter klingelte bei mir, abends nach 22 Uhr. Er sagte, daß der Boden seines Arbeitszimmers ausgekühlt wäre weil mein Küchenfenster immer offen stände. Er würde beim sitzen am Schreibtisch kalte Füße bekommen. Das erschien mir doch arg lächerlich, aber ich blieb freundlich. Ich erklärte ihm warum ich das Fenster immer einen Spalt offen lasse und sagte ihm, daß ich dazu leider auch keine Alternative sehe.
Er wurde sofort laut und vergriff sich deutlich im Tonfall. Ich erklärte ihm, daß ich gerne als Alternative eine Katzenklappe einbauen würde oder die Originaltür austauschen würde um eine Katzenklappe einbauen zu können. Beides lehnte er sofort ab und sagte, daß ich das Fenster sofort schließen müsse.
Während ich noch in meinem Wohnzimmer saß und überlegte wie ich das in Zukunft mit dem Kater handhaben soll, klingelte er schon zum zweiten mal. Ich öffnete und er fragte warum ich das Fenster noch immer nicht geschlossen hätte. Ich sagte ihm, daß ich noch darauf warte, daß mein Kater heim käme und versprach mir in den nächsten Tagen eine Alternative zu überlegen.
Er wurde sofort wieder laut, drohte mit Rausschmiss, plapperte etwas von Hausrecht und sagte ich solle das Fenster SOFORT schließen. Alle Diplomatie half da scheinbar nicht weiter und ich gab seiner Forderung nach.

Nun bin ich sehr geknickt und ärgere mich darüber, daß das Verhältnis zu den Vermietern jetzt quasi schon im Eimer ist, obwohl ich mir wirklich sehr große Mühe mit ihnen gegeben habe.
Wie ich das zukünftig mit meiner Katze handhaben soll, das weiß ich leider auch nicht. Einsperren kann ich den kleinen wirklich nicht.

Kann der Vermieter wirklich fordern, daß ich meine Fenster zu schließen habe? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Stichwörter: schließen + sofort + vermieter + fenster

5 Kommentare zu „Vermieter: Sie schließen das Fenster! Sofort!”

tenant61 Experte!

das ist ja wirklich albern. selbstverständlich darfst du als mieter deine wohnung solange und so oft lüften, wie du willst. ausnahme: bei gefahr im verzug (z.b. frost oder sturm), sind fenster geschlossen zu halten.

Miethäftling aktiver Benutzer

Vielen dank für die Antwort, Tenan 61!
Mein Kater ist jetzt schon wieder seit gestern Abend um 9 verschwunden. Ich hatte das Fenster jetzt ganz leicht zu gemacht, so daß er es mit der Nase nur anstupsen müßte, um es zu öffnen. Offenbar hat der Kleine das aber nicht kapiert. Da er durch den Hund des Vermieters einem permanentem Risiko ausgesetzt ist wenn er sich vor das Fenster setzt und abwartet, bis ihm jemand öffnet, kann ich das einfach nicht so weiter machen. Ich hänge sehr an dem Tier und kanns nicht mit meinem Gewissen vereinbaren wenn ich ihn quasi aussperre und er muß immer wieder um das Haus rumschleichen, unter der Gefahr, daß er dem Hund über den Weg läuft. Ich werde das Fenster nun einen winzigen Spalt auflassen und hoffen, daß der Kater das kapiert. Wenn er eine Lücke sieht, dann rafft er vielleicht, daß er das Fenster jetzt ganz leicht aufdrücken kann. Ich warte jetzt schon förmlich, daß es wieder an meiner Tür klingelt.
Aber ich werde mir das ganz sicher nicht noch mal bieten lassen.

Susanne Experte!

Natürlich kann der Vermieter nichts in dieser Art fordern. Er könnte auch nicht fordern, dass Du mehr heizt, damit er keine kalten Füsse bekommt. Ebenso ist das Argument des Hausrechts unfug, da Du in Deiner Wohnung das Hausrecht hast.
Das Problem einer Einliegerwohnung:
Der Vermieter hat ein erleichtertes Kündigungsrecht. Damit kann er, unter Fristverlängerung von 3 Monaten, ohne Grund kündigen. Je nach Wohndauer kann er Dir also mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten grundlos kündigen, wenn Du nicht so springst, wie er will.

Miethäftling aktiver Benutzer

Vielen dank Susanne!
Das war genau die Art von Infos, die ich mir erhofft hatte. Der Nachteil der Einliegerwohnung war mir vorher auch nicht bewußt. Aber 6 Monate finde ich eigentlich ganz okay. Das dürfte im Notfall Zeit genug sein um sich umzusehen. Das ist im Moment meine erste Mietwohnung und daher bin ich da noch sehr unerfahren. Ich hoffe es wird nicht mit einer Kündigung des Mietvertrages enden. Aber ich gehe mal nicht davon aus, daß der Mann seine Einstellung von heute auf morgen ändern wird. Also ist eine Kündigung wohl nicht auszuschließen.
Aber ich finde man darf sich im Leben nicht alles gefallen lassen und klein bei geben, auch wenn man nicht am längeren Hebel sitzt.
Mit meinen Vormietern kam er wohl auch gar nicht klar und ich gehe mittlerweile nicht mehr davon aus, daß das die Schuld der Vormieter war.

Vielen dank nochmals!

Marie-Rose 27.02.2016 13:58

Hallo,
obwohl ich selbst im Besitz eines Hundes bin, vermiete ich grundsätzlich nur noch ohne Haustiere. Nur so kann man unnötigen Streitigkeiten aus dem Wege gehen. Die Vergangenheit hat es bei meinen Vermietungen gezeigt, dass es bei Auszug den Mieter nicht interessiert hat, dass die Türen total zerkratzt waren. Auch Kot von den Kaninchen habe ich schon entfernt.
So erspare ich mir einigen Ärger
LG Marie - Rose

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