tenant61
das ist ja wirklich albern. selbstverständlich darfst du als mieter deine wohnung solange und so oft lüften, wie du willst. ausnahme: bei gefahr im verzug (z.b. frost oder sturm), sind fenster geschlossen zu halten.
Miethäftling
Vielen dank für die Antwort, Tenan 61!
Mein Kater ist jetzt schon wieder seit gestern Abend um 9 verschwunden. Ich hatte das Fenster jetzt ganz leicht zu gemacht, so daß er es mit der Nase nur anstupsen müßte, um es zu öffnen. Offenbar hat der Kleine das aber nicht kapiert. Da er durch den Hund des Vermieters einem permanentem Risiko ausgesetzt ist wenn er sich vor das Fenster setzt und abwartet, bis ihm jemand öffnet, kann ich das einfach nicht so weiter machen. Ich hänge sehr an dem Tier und kanns nicht mit meinem Gewissen vereinbaren wenn ich ihn quasi aussperre und er muß immer wieder um das Haus rumschleichen, unter der Gefahr, daß er dem Hund über den Weg läuft. Ich werde das Fenster nun einen winzigen Spalt auflassen und hoffen, daß der Kater das kapiert. Wenn er eine Lücke sieht, dann rafft er vielleicht, daß er das Fenster jetzt ganz leicht aufdrücken kann. Ich warte jetzt schon förmlich, daß es wieder an meiner Tür klingelt.
Aber ich werde mir das ganz sicher nicht noch mal bieten lassen.
Susanne
Natürlich kann der Vermieter nichts in dieser Art fordern. Er könnte auch nicht fordern, dass Du mehr heizt, damit er keine kalten Füsse bekommt. Ebenso ist das Argument des Hausrechts unfug, da Du in Deiner Wohnung das Hausrecht hast.
Das Problem einer Einliegerwohnung:
Der Vermieter hat ein erleichtertes Kündigungsrecht. Damit kann er, unter Fristverlängerung von 3 Monaten, ohne Grund kündigen. Je nach Wohndauer kann er Dir also mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten grundlos kündigen, wenn Du nicht so springst, wie er will.
Miethäftling
Vielen dank Susanne!
Das war genau die Art von Infos, die ich mir erhofft hatte. Der Nachteil der Einliegerwohnung war mir vorher auch nicht bewußt. Aber 6 Monate finde ich eigentlich ganz okay. Das dürfte im Notfall Zeit genug sein um sich umzusehen. Das ist im Moment meine erste Mietwohnung und daher bin ich da noch sehr unerfahren. Ich hoffe es wird nicht mit einer Kündigung des Mietvertrages enden. Aber ich gehe mal nicht davon aus, daß der Mann seine Einstellung von heute auf morgen ändern wird. Also ist eine Kündigung wohl nicht auszuschließen.
Aber ich finde man darf sich im Leben nicht alles gefallen lassen und klein bei geben, auch wenn man nicht am längeren Hebel sitzt.
Mit meinen Vormietern kam er wohl auch gar nicht klar und ich gehe mittlerweile nicht mehr davon aus, daß das die Schuld der Vormieter war.
Vielen dank nochmals!
Marie-Rose 27.02.2016 13:58
Hallo,
obwohl ich selbst im Besitz eines Hundes bin, vermiete ich grundsätzlich nur noch ohne Haustiere. Nur so kann man unnötigen Streitigkeiten aus dem Wege gehen. Die Vergangenheit hat es bei meinen Vermietungen gezeigt, dass es bei Auszug den Mieter nicht interessiert hat, dass die Türen total zerkratzt waren. Auch Kot von den Kaninchen habe ich schon entfernt.
So erspare ich mir einigen Ärger
LG Marie - Rose