Susanne
Na, Du hast Probleme....;o)
Rechtlich stelle ich mir das so vor:
Die Badewanne ist Dein Eigentum und gehört so nicht zur Mietsache. Demnach zahlst Du für die Badewanne keine Miete, eine fehlende Wanne ist damit kein Mangel, da es ja der vertragsgemässe Zustand ist.
Weiterhin: etwas, was fest eingebunden ist darf man so einfach nicht wieder raus reissen. Bei Ende des Vertrags geht die Badewanne sicher in den Besitz des Vermieters über.
Ghostraider
Da ist wohl etwas falsch verstanden oder raffiniert vom Vermieter in den Mietvertrag gesetzt.
Die Badewanne ist laut Vertrag zwar Eigentum des Mieters, aber das Bad wurde im Grunde mit Wanne vermietet.
Das raffinierte dabei ist aber, wenn der Mieter die alte Wanne entfernt, eine neue oder eine Dusche einbaut, muss der Mieter um diese Arbeiten durchzuführen den Vermieter um Erlaubnis fragen da es eine bauliche Veränderung ist.
Der Vermieter wird zustimmen und direkt sagen:
"Aber denken Sie daran das ich Ihnen bei Auszug nichts dafür gebe."
Der Mieter baut trotzdem eine neue Wanne oder Dusche ein fliest den ganzen Rummel und wird bestimmt nicht bei Auszug das ganze rausreißen und den alten Zustand wieder herstellen ODER ? ? ?
Kommen wir zum Schluss, der Vermieter freut sich über ein neues Bad und kann bei dem nächsten Mieter die Miete wegen Wohnraumverbesserung erhöhen.
Oh wie schön das niemand weiß das ich Rumpelstilzchen heiß. ))))
Gruß
ghost
Susanne
<code>Die Badewanne ist laut Vertrag zwar Eigentum des Mieters, aber das Bad wurde im Grunde mit Wanne vermietet.</code>
Wie kommst Du nach diesem Eingangsposting denn zu Deiner Schlußfolgerung? Hast Du heimlich mit dem Fragesteller telefoniert?
Zugegeben, die Angaben sind sehr mager, aber wenn im MV steht, "Badewanne ist Eigentum des Mieters" dann gehört die eben nicht zur Mietsache.
Ghostraider
Hast Du so etwas schon mal gehört das in einem Badezimmer einer Mietwohnung eine Badewanne steht die dem Mieter gehört der gerade einzieht oder eingezogen ist ?
Der Vermieter hält die Badewanne doch nur aus dem Vertrag raus damit er keine neue einsetzen muss.
Das ist der eine Punkt. Der andere ist das wenn es wirklich so ist es meiner Meinung nach wohl genauso gehandhabt wird wie bei einem Teppich vom Vormieter, der gilt auch wenn der Vermieter sagt das er übernommen wurde und der neue Mieter diesen bei Auszug entfernen muss als mitgemietet und der Vermieter muss für die Entsorgung sorgen.
Ich glaube es einfach nicht das man eine Badewanne von anno Tubak so einfach aus dem Mietvertrag nehmen kann da dies zur festen Bausache gehört.
Das da was faul ist merkt ein Blinder mit dem Krückstock.
Den Vertrag würde ich nur mit der Zange anfassen und die Wanne Wanne sein lassen.
Gruß
ghost
P.s.
Wann kommt es in einen Mietvertrag das die Holzfenster mit Einfachverglasung dem Mieter gehören ? ? ? ? ?
LehXXL
Hallo an Alle,
ich wohne jetzt schon ca 26 Jahre in der Bude.
Hab mir neulich den alten Mietvertrag angeschaut und
dort steht dieser Passus mit der Badewanne drin.
Mir platzt jetzt aber der Kragen denn die haben
Mieterhöhung angekündigt.
Meine Wohnung ist zwar für München nicht so teuer
aber dafür ist das Bad vorsinflutlich
(wurde in Eigenleistung ein wenig von mir gefließt)
Jetzt kommt auch noch Schimmel dazu (siehe Beitrag
früher)weil meiner Meinung der Abzugsschacht nicht so
viel bringt. Außerdem ist das Bad nicht besonders beheizbar weil die Öffnungen des Abzugsschachtes ständig offen sind......
Susanne
Wußt ich doch: Du bist das mit dem Bad in dem es schimmelt, seitdem der Kohleofen mit einer Heizung ausgetauscht wurde?!
Demnach hast Du ja auch schon geschrieben, (in einem anderen Thread) dass Du die Badewanne eingebaut hast und bischen gefließt hast.
Demnach gehört die Badewanne nicht zur Mietsache und es ist so wie von mit oben beschrieben.
Kommt die Mieterhöhung jetzt wg. des Heizungseinbaus? Das wäre eine Modernisierungserhöhung.
Andernfalls: Wird die Erhöhung mit dem Mietspiegel begründet? Dann musst Du auf die Einordnung achten, die wäre ja dann "ohne Wanne/´Dusche".