Ghostraider
Ich werd verrückt, fragen Sie doch mal bei der Handwerkskammer nach ob er nicht dafür bestraft werden kann einen Lehrling für private Botengänge einzusetzen und diese noch bezahlt haben wollen.
Beschaffungskosten, also Spritkosten könnte er vielleicht in Rechnung stellen, da er ja einen Lieferanten auch bezahlen muss.
Aber die Kosten für den Lehrling kann er meiner Ansicht nach ja nicht fordern sonst müsste er diese Kosten auch über sein Geschäft laufen lassen und da weiß ich nicht ob dies rechtens ist.
Ich lach mich weg was es heute für Chefs gibt. Geht der Geselle hin und sagt dem Lehrling er soll mal im Geschäft eine Flasche Bier holen oder ein Stück Blutwurst bekommt der Geselle eine Abmahnung da er den Lehrling diesen Auftrag nicht geben darf.
Der Chef kann aber den Lehrling Besorgungen für sein Mietshaus machen lassen.
Fragen Sie in dieser Angelegenheit mal einen Rechtsanwalt der kann bestimmt eine zufriedenstellende Auskunft geben.
Gruß
ghost
Ghostraider
Nachtrag:
In Bezug auf den Lehrling möchte ich dies nachtragen.
Nach §13 Berufsausbildungsgesetz sind Ausbildungsfremde Tätigkeiten verboten.
Das ankarren von Pellets für den privaten Gebrauch wird wohl eine Ausbildungsfremde Tätigkeit sein.
Gruß
ghost
MarkusOhrmann
Übrigens verdient der Lehrling laut Abrechnung 28 Euro die Stunde brutto......