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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgendes Problemchen:
Eine Bekannte von mir ist aus der gemeinsamen Wohnung ihres Ex-Freundes ausgezogen, hat aber noch Eigentum in der Wohnung stehen. Sie steht mit ihrem Ex zusammen im Mietvertrag, er hat aber all die Jahre die Miete bezahlt (weil sie nicht arbeiten gegangen ist, gemeinsamer Sohn).

Jetzt würde sie gerne ihr Eigentum aus der Wohnung räumen, ihr Ex meldet sich aber nicht. Seit Montag weiß er nun Bescheid, hält es aber nicht für nötig, sich zu melden und den Termin zu bestätigen oder abzusagen.

Was kann sie nun machen, um an ihr Hab und Gut dranzukommen ? Bis jetzt hat ihr Ex sie auch nicht aus dem Mietvetrag rauzsnehmen lassen, jedenfalls hat der Vermieter bisher dazu nichts gesagt. Sowas müsste ja auch schriftlich erfolgen.

Meiner Meinung nach hat sie nun das Recht, da sie ja im Mietvertrag steht, die Wohnung zu betreten und ihre Sachen zu holen. Er hat (natürlich) das Schloß ausgetauscht. Und schon hier bin ich der Meinung, das er das nicht hätte machen dürfen, solange sie noch im Vertrag steht und sich ihr Eigentum in der Wohnung befindet.

Eigentlich hätte sie doch das recht, nun die Tür durch die Polizei öffnen zu lassen, sollte sich ihr Ex nicht melden. Denn er hat sowohl per sms als auch per Mail davon erfahren, also gibt es Beweise das er informiert wurde.

Was tun ?
Stichwörter: eigentum + wohnung

0 Kommentare zu „Eigentum in der Wohnung”

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