capo
Der Mietvertrag kam doch zustande. Damit ist die Sache erledigt.
Dann könnte auch Jahre später der Vermieter seinen ehemaligen Mieter zum suchen auffordern. Das geht nicht. 2 Wochen oder 2 Jahre; das ist das gleiche (hier)!
Es wundert mich auch, dass nach 2 Wochen der Mieter freiwillig wieder auszieht! Die Kü-Frist sollte doch ein zu halten sein. Es gibt beim vermieten keine "Probezeit" <!-- s --><!-- s -->
collieyard
Wir haben das Haus noch bis zum 30.06.2005 . Der neue Mieter ist garnicht erst reingekommen . Sie hat den Mietvertrag vor dem Einzug schon fristlos gekündigt . Und nun will sie in den letzten 2-2 1/2 Wochen noch Leute durchschicken und wir haben garkeine Zeit mehr .
collieyard
aber muß ich jetzt auch immer noch mir Zeirt nehmen für noch Hausbegehungen . Wir haben jetzt kaum noch Zeit und sind nur noch zum schlafen dort .Wir haben doch nun viele Leute besichtigen lassen und haben jetzt keine Lust uns wieder Zeit dafür zu nehmen , denn wir müßen schließlich auch raus .
capo
Das ist aber deine Pflicht. Warum nicht den Schlüssel bei der Nachbarin lassen? Der Auszug sollte ja schon in den letzten Zügen sein.
Vielleicht gibt es in deiner Nähe auch schon Haussitter.... (nur so'n Tip)
Vielleicht kann der Schlüssel ja auch schon abgegeben werden... Dann wär's das.
Du mußt auf jeden Fall diese Besichtigungen ermöglichen.
collieyard
Aber wir haben doch unsere Pflicht getan .Wir haben vor ca. 4 Wochen selbst eine Anzeige geschaltet und alle die wollten haben das Haus besichtigt .Da hat sie ja auch jemanden gefunden ( für den 01.07.2005 ) und einen Mietvertrag gemacht , den Sie aber aus irgendwelchen Gründen wieder fristlos vor einer Woche ( der neue Mieter ist also noch nicht einmal eingezogen ) wieder gekündigt hat . Und ich muß die Allüren des Vermieters jetzt mit gerade stehen ? Nein , das kann ich nicht glauben .Zumal wir Ihr gesagt haben , das wir in den letzten Wochen zuviel um die Ohren haben und deshalb rechtzeitig die Hausbegehungen hinter uns haben wollen . Was wir ja auch lang und schlapp gemacht haben .
capo
Es ist egal, wie oft du die Whg gezeigt hast. Du bist verpflichtet, dem Vermieter die Weitervermietung zu ermöglichen.
Die Nachmietersuche ist erledigt, aber nicht deine Mieterpflichten.