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Widerruf des Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitnehmer kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § widersprechen. Hat er den Widerspruch wirksam erklärt, kann er diesen als so genannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung nach Zugang beim Arbeitgeber nicht mehr widerrufen oder mit einem Vorbehalt versehen.
Urteil des BAG vom 30.10.2003
8 AZR 491/02
Pressemitteilung Nr. 72/03