Susanne
Ich denke mal, Du meinst den Vermieter. Sagen mußt Du das nicht. Allerdings darfst Du keinen Vertrag abschließen, wenn Du vorher weisst, dass Du die Vertragssumme nicht aufbringen kannst.
Hast Du also einen Mietvertrag unterschrieben mit einer erheblichen monatlichen Belastung, bei der Dir von vornherein klar gewesen sein musste, dass Du die Kosten nicht aufbringen kannst, ist das Betrug. Der VM könnte Dich dann wg. Einmietbetrugs belangen, wenn Du die Miete nicht zahlst.
diemieterin
Richtig ich meinte den Vermieter. Es ist mir schon klar, dass ich die Miete nicht aufbringen kann. Das ist ja bei 300.000,00 € Schulden schlecht möglich. Aber wie soll ich an eine Wohnung kommen?
Ghostraider
Da hilft nur noch eines, auf zum Sozialamt was Dir eine Wohnung besorgt. Eine Wohnung wirst Du wohl noch bekommen, aber aus welchem Showgeschäft kommst Du bei der Summe von Schulden ?
Da würde ich nicht nach einer Wohnung fragen sondern eher wie ich hier weg komme ohne das mich die Gläubiger erschlagen.
Puuuh Heiland werf Geld.
Gruß
ghost
Susanne
Also grundsätzlich hat man einen Pfändungsfreibetrag, kommt drauf an, ob man ledig, verheirat ist und Kinder hat. Dieser Freibetrag liegt, soviel ich weiß, ca. bei 1100 Euro bei Ledigen.
Der Sinn liegt darin, dass bis zum Freibetrag nichts gepfändet werden kann, damit man halt seinen Lebensunterhalt trotz Schulden bestreiten kann.
Hast Du keinerlei Einkommen, hast Du Anspruch auf Hartz IV, die Wohnung wird dann von der Kommune bezahlt, allerdings wird die Größe je nach Personenzahl vorgegeben.
Daher kann ich Deine Aussage so nicht nachvollziehen.