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Hallo zusammen!
Ich wohne seit gut 3 Jahren schon in einer Wohnung und bin im Grunde zufrieden. Mit der Vermieterin (diese wohnt außerhalb des Mehrfamilienhauses) gab es bisher auch nie Probleme.
Da ja in letzter Zeit die Preise für Strom u. Gas ins unermessliche steigen, liebäugele ich schon länger mit einem Wechsel
des Strom -u. Gasanbieters.
Folgendes Problem: In meinem Mietvertrag ist eine Klausel und in dieser steht halt drin, dass ich mich verpflichte bei der Stadt anzumelden (also Wohnsitz) und weiter im Text heißt es wortwörtlich "ebenfalls muss sich die Mieterin bei XXX
anmelden" XXX = die örtlichen Stadtwerke für Strom/Gas.
Bin nun seit 3 Jahren Kunde aber aufgrund der stetig steigenden Preise eben wechselwillig.
Da ich die Kosten für Strom u. Gas ja selbst trage, muss ich doch auch den Anbieter selbst wählen dürfen.
Wie ist dieser Satz im Mietvertrag zu deuten? Wie gesagt...der Vertrag wurde im Juli 04 unterzeichnet...meine Vermieterin ist schon etwas älter und ein Wechsel des Gasanbieters (die Kosten hierfür fallen ja höher aus als beim Strom) war zu diesem Zeitpunkt ohnehin noch nicht realisierbar..zumindest nicht dort, wo ich wohne.
Hinsichtlich Strom: Viele "stromfressende" Geräte nutze ich ohnehin in Nebenzeiten..sprich nachts oder an Wochenende und daher wäre mir ein Tarif mit Extra-Zähler, der dies berücksichtigt auch Recht.
Kann ich den Strom/Gasanbieter -aufgrund der Mietvertragsklausel- wechseln?
danke für eure Antworten