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hansh79 hat diese Frage gestellt
Guten Morgen,
Folgende Situation stellt sich mir in einer Mietwohnung. Mein Frau und ich haben die Wohnungsschlüssel einen Monat vor Einzug erhalten, wir zahlen auch schon für diesen Monat die volle Miete mit Nebenkosten usw.
In dem Haus gibt es am Eingang einen Glasschaukasten in dem geschrieben steht, dass Renovierungsarbeiten Mo-Fr von 7 Uhr - 13 Uhr und von 15 Uhr - 19 Uhr zu erledigen sind. Am Wochenende sind Renovierungsarbeiten nur am Sa von 7 Uhr - 13 Uhr zu lässig. Dieses stellt sich für mich schon als ein Problem dar, da ich bis 17 Uhr arbeiten bin und so nur ca. 45 min von Mo-Do Zeit habe in der Wohnung vorbereitende Umzugsarbeiten zu erledigen (Möbel aufbauen, Löcher bohren, Lampen aufhängen usw.)
Dieses bekomme ich noch so einigermaßen auf die Reihe, was zwar wegen der kurzen "erlaubten" Arbeitszeit in der Wohnung sich ganz schön hinzieht.
Nun zu meinem größeren Problem:
Die neue Wohnung ist ca. 500km von meiner derzeitigen Wohnung entfernt und da meine Frau auch noch arbeiten muss, haben wir unseren Umzug auf Fr. den 2. Mai gelegt. Einen Umzugswagen bekommen wir am Fr. um 8 Uhr morgens, bis dann der Wagen eingeräumt ist und wir die Strecke hinter uns gelassen haben wird es wahrscheinlich ca. 16 / 17 Uhr sein.
Bis wir den Wagen ausgeladen haben und nur das Zeug einfach in die Wohnung irgendwo hingestellt haben, wird es ca. 18 / 19 Uhr sein. Ist es mir dann noch gestattet, meine Möbel aufzubauen und Löcher für Hängeschränke zu bohren oder muss auf den Samstag warten und die Nacht auf dem Fußboden nächtigen?

Wäre es hier zu lässig, wenn ich einen Aushang mache, dass es aufgrund von Entfernung der alten zur neuen Wohnung, auch nach 19 Uhr noch "Renovierungslärm" machen darf?

Gruß
Hans
Stichwörter: Umzugsarbeiten; Lärm

1 Kommentar zu „Einzug in eine neue Wohnung”

Susanne Experte!

Du solltest mit dem Vermieter sprechen! Ein Forum oder andere Dritte Personen sind dafür der falsche Ansprechpartner.
Rein rechtlich gesehen hast Du die Hausordnung einzuhalten, wenn:
sie Dir mit dem Mietvertrag ausgehändigt wurde und gleichzeitig im Mietvertrag darauf verwiesen wurde.
Wenn der Aushang im Glasschaukasten nicht Teil der Hausordnung ist, kann da eigentlich stehen, was will. Ich würde sagen, dann gelten jeweils die gesetzlichen Ruhezeiten von 7:00-22:00.
Eine Ausnahme würde ich sehen, wenn es sich nicht um eine normales Mehrfamilienhaus handelt, sondern um Sondermietformen wie Altenheim oder betreutes Wohnen etc.

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